AK-Erfolg gegen Reiseplattform Kiwi: Kund:innen erhalten ihr Geld zurück
veröffentlicht am 22.04.2026
Die Arbeiterkammer (AK) hat mehrere rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kiwi.com s.r.o. erfolgreich geklagt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die Unzulässigkeit zahlreicher Bestimmungen. In weiterer Folge wurde mit Kiwi eine verbraucherfreundliche Lösung vereinbart.
Insgesamt wurden 31 Klauseln in den AGB der Reiseplattform als unzulässig bewertet. So hatte Kiwi in ihren Bedingungen vorgesehen, dass Rückzahlungen laut AGB teilweise nicht in Geld, sondern nur in Form von „Kiwi-Guthaben“ erfolgen sollten. Zudem sollten diese Guthaben bereits nach zwei Jahren verfallen. Diese Vorgaben wurden von den Gerichten als rechtswidrig beurteilt.
Was bedeutet das für Kund:innen?
Für viele Kund:innen bringt die Einigung konkrete finanzielle Vorteile. Unrechtmäßig verfallene Kiwi-Guthaben werden wiederhergestellt, bestehende Guthaben verlängert und unfreiwillig gewährte Guthaben in Geld zurückbezahlt, siehe .
- Wiederherstellung verfallener Guthaben:
Alle Kiwi-Guthaben, die seit dem 01.01.2023 unrechtmäßig verfallen sind, werden wiederhergestellt. Diese Guthaben können nun innerhalb von vier Jahren eingelöst werden. - Verlängerung bestehender Guthaben:
Bereits vorhandenes Guthaben wird automatisch um vier Jahre verlängert. - Erstattung in bar statt Guthaben:
Kund:innen, die seit dem 01.01.2023 ohne ihre ausdrückliche Zustimmung ein Kiwi-Guthaben anstelle einer Geldrückzahlung erhalten haben, bekommen den entsprechenden Betrag nun in bar zurück. - Rückerstattungen in Form von Kiwi-Guthaben sind künftig nur noch dann zulässig, wenn Kund:innen ausdrücklich zustimmen.
Abwicklung
Kiwi informiert betroffene Kund:innen schriftlich. Die Rückzahlung erfolgt auf das bei Kiwi hinterlegte Bankkonto. Falls keine Kontodaten vorliegen, werden Kund:innen per E-Mail aufgefordert, ihre aktuellen Kontodaten bekannt zu geben.
Wichtig ist dabei: Kund:innen müssen ihre Kontodaten bis 31.10.2026 übermitteln. Werden keine Daten bekanntgegeben, bleibt das Guthaben dennoch noch bis 31.05.2030 gültig.
Wer bis 31.05.2026 weder eine Rückerstattung noch eine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich direkt an austria@kiwi.com wenden.
Weitere Informationen finden Betroffene hier: Erfolg geg. Kiwi: Rückzahlung für Kunden gesichert | Arbeiterkammer Wien