Asbest in Spielzeugsand: Ergebnisse der Schwerpunktaktion 2026

veröffentlicht am 04.09.2026

Österreichweite 28 Produkte untersucht – in zwei Proben wurden geringe Asbestspuren nachgewiesen

Asbest ist die Sammelbezeichnung für mehrere natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Sie kommen in bestimmten Gesteinen vor und können bei deren Abbau oder Verarbeitung freigesetzt werden. Es gibt verschiedene Formen von Asbest, darunter Tremolit, Chrysotil und Amosit. Das Einatmen von Asbestfasern kann schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs oder andere Krebsarten verursachen. Ein Risiko besteht vor allem dann, wenn Asbestfasern freigesetzt werden, etwa als Teil von Staub, und über die Atemluft in den Körper gelangen.

Mehrere internationale Medienberichte über Verunreinigungen von Spielzeugsand mit natürlich vorkommendem Asbestgestein (Tremolit) waren Anlass für eine österreichweite Schwerpunktaktion. Ziel der Untersuchung war es zu überprüfen, ob auch in Österreich erhältlicher Spielzeugsand Spuren von Asbest enthält und ob dadurch ein gesundheitliches Risiko für Kinder bestehen könnte.

Keine Beanstandungen, aber zwei Nachweise

Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden insgesamt 28 Proben von Produkten mit Spielzeugsand untersucht. Geprüft wurden unter anderem Spielsand für Sandkisten, kinetischer Sand, Sand für Bastel- und Sandbilder sowie mit Sand gefülltes Spielzeug.

Das Ergebnis: Keine der untersuchten Proben musste beanstandet werden. Alle Produkte erfüllten die gesetzlichen Anforderungen.

Bei zwei Produkten wurden allerdings sehr geringe Spuren von Asbest nachgewiesen. Betroffen waren ein Spielsand für den Außenbereich und ein Sand für die Herstellung von Sandbildern. Da die festgestellten Mengen nur knapp über der Nachweisgrenze lagen, wurden die Hersteller aufgefordert, eine Sicherheitsbewertung vorzulegen und zu prüfen, ob daraus weitere Schritte erforderlich sind.

Die Untersuchung zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der überprüften Spielzeugsande keine Auffälligkeiten aufwies. Durch regelmäßige Kontrollen stellen die Behörden sicher, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt und erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gesetzt werden.

Spuren von Schadstoffen in Produkten – was bedeutet das?

Immer wieder wird in Medien über Schadstoffe oder andere unerwünschte Stoffe in Produkten berichtet. Solche Meldungen können verunsichern. Wichtig ist jedoch: Der bloße Nachweis eines Stoffes bedeutet nicht automatisch, dass von einem Produkt eine Gesundheitsgefahr ausgeht.

Moderne Analysenmethoden sind heute in der Lage, selbst kleinste Stoffmengen nachzuweisen. Dadurch können auch Spuren erfasst werden, die nach früheren Untersuchungsmethoden nicht messbar gewesen wären. Der Nachweis eines Stoffes allein sagt daher noch nichts darüber aus, wie hoch ein mögliches gesundheitliches Risiko bei der Verwendung eines Produkts tatsächlich ist.

Ob von einem Stoff in einem Produkt tatsächlich ein Risiko ausgeht, hängt von mehreren verschiedenen Faktoren ab: unter anderem von der aufgenommenen Menge, der Dauer, der Art der Aufnahme sowie den Eigenschaften des Stoffes. Entscheidend ist also, ob und in welchem Umfang Verbraucher:innen bei der vorgesehenen oder vorhersehbaren Verwendung tatsächlich mit dem Stoff in Kontakt kommen oder ihn über die Atemwege, die Haut oder den Mund aufnehmen können.

Auch die Beschaffenheit eines Produkts kann dabei eine wesentliche Rolle spielen. Ein Stoff, der fest in einem Material gebunden ist, kann zu einer anderen Exposition führen als derselbe Stoff in einem Produkt, aus dem er beispielsweise als Staub oder Faser freigesetzt werden kann. Deshalb muss bei einer gesundheitlichen Bewertung immer auch berücksichtigt werden, wie ein Produkt verwendet wird und ob dabei relevante Mengen eines Stoffes freigesetzt werden können.

Für viele Stoffe gibt es gesetzliche Höchstgehalte oder Grenzwerte. Diese werden auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt. Werden diese Werte eingehalten, ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts nicht mit einer Gesundheitsgefährdung zu rechnen.

Gibt es für einen Stoff keine gesetzlichen Grenzwerte oder werden Spuren eines Stoffes nachgewiesen, bedeutet das ebenfalls nicht automatisch, dass ein Produkt unsicher ist. In solchen Fällen bewerten Expert:innen das tatsächliche Risiko. Dabei wird unter anderem geprüft, wie hoch die Belastung ist, wie das Produkt verwendet wird und wie häufig bzw. lange Verbraucher:innen dem Stoff ausgesetzt sein können.

Regelmäßige Kontrolle durch Behörden

Behörden überwachen regelmäßig Produkte auf dem Markt. Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden diese sorgfältig geprüft. Je nach Ergebnis können weitere Untersuchungen durchgeführt, Hersteller um zusätzliche Sicherheitsnachweise ersucht oder – wenn ein gesundheitliches Risiko besteht – Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher:innen gesetzt werden.

Für Verbraucher:innen gilt daher: Nicht jeder analytische Nachweis eines unerwünschten Stoffes ist automatisch ein Grund zur Sorge. Entscheidend ist, ob und in welchem Ausmaß Personen diesem Stoff unter den tatsächlichen Verwendungsbedingungen ausgesetzt sind.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen