Damit aus Urlaubsfreude kein Urlaubsfrust wird
veröffentlicht am 03.06.2025
Tipps der Verbraucherschlichtung Austria für eine sorgenfreie Reisebuchung
Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit auch die Haupturlaubszeit. Damit Sie entspannt verreisen können, haben wir die wichtigsten Tipps der Verbraucherschlichtung Austria zu Pauschalreisen, Hotelbuchungen und Flügen für Sie zusammengefasst.
Pauschalreise oder individuelle Buchung?
Pauschalreisen – also Angebote aus mindestens zwei Leistungen wie Transport und Unterkunft zu einem Gesamtpreis – bieten Konsument:innen Vorteile. Der Reiseveranstalter ist für die gesamte Durchführung verantwortlich und muss bei Problemen vor Ort Abhilfe schaffen. Falls das nicht gelingt, besteht ein Anspruch auf Preisminderung. Zudem sind Veranstalter gegen Insolvenz abgesichert – Kund:innen erhalten im Ernstfall ihr Geld zurück.
Bei einzeln gebuchten Leistungen besteht dieses Risiko: Geht etwa eine Airline pleite, ist das Geld meist verloren. Auch die Verantwortung für den Reiseverlauf liegt hier allein bei den Konsument:innen.
Im Reisebüro oder online buchen?
Reisebüros bieten persönliche Beratung, erheben aber teils Aufschläge für ihre Vermittlungsdienste. Online stehen unzählige Angebote zur Verfügung, sowohl direkt bei Airlines und Hotels als auch über Vermittlungsplattformen. Letztere locken oft mit Schnäppchen, doch im Problemfall kann sich die Lösung schwierig gestalten – vor allem, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Hier lautet die Empfehlung, möglichst direkt bei der Leistungserbringerin (z.B. dem Hotel) zu buchen. Dies ist meist günstiger und transparenter.
Stornobedingungen und Versicherung
Unvorhersehbares wie Krankheit kann zur Stornierung führen. Daher lohnt es sich, schon bei der Buchung die Stornobedingungen genau zu prüfen. Bei Pauschalreisen sind kostenfreie Stornos selten möglich, eine Stornoversicherung kann daher sinnvoll sein. Aber Achtung: auch diese greift nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Flugtickets sind meist nicht stornierbar. Rückerstattet werden oft nur Steuern und Gebühren, die einen Bruchteil des Gesamtpreises ausmachen. Hotelzimmer bieten mitunter mehr Flexibilität: Gegen Aufpreis sind sie häufig bis kurz vor Anreise kostenlos stornierbar. Günstigere Tarife sind hingegen meist fix gebucht und nicht rückerstattbar.
Was tun bei Problemen vor Ort?
Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter verpflichtet, Mängel zu beheben – ob es sich um ein verschmutztes Zimmer oder ausgefallene Leistungen handelt. Erste Anlaufstelle sollte das Hotel oder das örtliche Partnerunternehmen sein. Bleibt die Abhilfe aus, empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation, um nach der Reise eine Preisminderung beim Veranstalter zu beantragen.
Flugprobleme – Rechte kennen
Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen stehen Konsument:innen neben Umbuchung und Betreuung häufig auch Ausgleichszahlungen zu – je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro. Dieser Anspruch richtet sich an die Fluggesellschaft, unabhängig davon, ob der Flug Teil einer Pauschalreise war.
TIPP
Wer Hilfe bei Problemen rund um Reisen benötigt, kann sich an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Sie ist eine der acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen in Österreich und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und inländischen Unternehmen – etwa bei Warenkäufen, Reisen, Versicherungen, Dienstleistungen oder wenn keine andere spezialisierte Stelle zuständig ist. Sollten Sie ein Problem mit einem Unternehmen haben und zu keiner gemeinsamen Lösung finden, können Sie sich über Webformular, per E-Mail oder Post an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Die Kontaktinformationen finden Sie unter www.verbraucherschlichtung.at