Die Frühstücksrichtlinie

veröffentlicht am 11.06.2026

 Die EU hat die sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ überarbeitet. Darin sind Regeln für Lebensmittel wie Honig, Fruchtsaft, Marmelade und Trockenmilch festgelegt.  

Ziel der neuen Vorschriften ist es, Verbraucher:innen besser zu informieren und gesündere Entscheidungen beim Einkauf zu erleichtern. Die neuen Regeln wurden bereits in österreichisches Recht übernommen und gelten ab 14. Juni 2026.

Honig: Herkunft wird genauer angegeben

Wer Honig kauft, soll künftig besser erkennen können, woher er stammt. Bei Honigmischungen müssen künftig alle Herkunftsländer auf der Verpackung angegeben werden. Außerdem muss ersichtlich sein, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist.

Allgemeine Angaben wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern“ reichen dann nicht mehr aus.

Fruchtsaft mit weniger Zucker

Für Fruchtsäfte gibt es eine neue Kategorie: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Damit ein Fruchtsaft diese Bezeichnung tragen darf, muss sein natürlicher Zuckergehalt um mindestens 30 Prozent niedriger sein als bei vergleichbaren Produkten.

Damit soll das Angebot an zuckerärmeren Produkten erweitert werden.

Mehr Frucht in Marmelade und Konfitüre

Künftig muss in Konfitüren und Gelees mehr Frucht enthalten sein als bisher. Nämlich ein Mindestfruchtgehalt von 450 g/1000 g (gegenüber derzeit 350 g/1000 g).

Der höhere Fruchtanteil kann dazu beitragen, den Zuckergehalt zu senken. Verbraucher:innen sollen dadurch leichter zu Produkten mit einem höheren Fruchtanteil greifen können.

Marillenmarmelade ist wieder erlaubt

Eine weitere Änderung betrifft die Bezeichnung „Marmelade“. Bisher durfte dieser Begriff in der EU grundsätzlich nur für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden. Produkte aus anderen Früchten mussten als „Konfitüre“ bezeichnet werden. Künftig dürfen auch Aufstriche aus anderen Früchten wieder als Marmelade verkauft werden.

Damit ist beispielsweise die Bezeichnung „Marillenmarmelade“ wieder zulässig.

Laktosefreie Trockenmilch

Die neuen Vorschriften ermöglichen außerdem die Herstellung von laktosefreier eingedickter Milch und laktosefreier Trockenmilch.

Das schafft mehr Auswahl für Menschen, die Laktose nicht gut vertragen.

Was bringen die neuen Regeln?

Die Änderungen sollen für mehr Transparenz sorgen. Verbraucher:innen sollen leichter erkennen können, woher Lebensmittel stammen und was in ihnen enthalten ist. Gleichzeitig soll das Angebot an Produkten mit weniger Zucker und mehr Fruchtanteil gefördert werden.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen