EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung
veröffentlicht am 17.07.2026
Neue Vorschriften gelten für große Unternehmen ab 19. Juli 2026.
Unverkaufte Kleidung und Schuhe dürfen in der EU künftig grundsätzlich nicht mehr vernichtet werden. Das sieht die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte der EU vor.
Jährlich werden in Europa schätzungsweise 4–9 % der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt getragen wurden. Das erzeugt wiederrum um die 5,6 Mio. Tonnen an CO2-Emmissionen. Ziel der Ökodesign-Verordnung ist es, Abfälle und Umweltschäden zu reduzieren sowie die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Produkte zu fördern.
Für welche Produkte gilt das Verbot?
Das Vernichtungsverbot gilt für unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe. Die sollen stattdessen wiederverwendet, weiterverkauft, wiederaufbereitet oder gespendet werden. Die EU kann die Regelung künftig auch auf weitere Produktgruppen ausweiten.
Für große Unternehmen gelten die neuen Vorschriften ab 19. Juli 2026, für mittlere Unternehmen voraussichtlich ab 2030. Kleine Unternehmen sind von den Vorgaben ausgenommen.
Ausnahmen sind möglich
Nicht jede unverkaufte Ware muss weitergegeben werden. Eine Vernichtung bleibt etwa zulässig, wenn Produkte aus Sicherheitsgründen nicht mehr verwendet werden dürfen, gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, stark beschädigt oder hygienisch nicht mehr geeignet sind. Einen Ausnahmegrund stellen auch sichtbare Markenlogos, die sich nicht entfernen lassen, dar. Auch wenn sich trotz nachweislicher Bemühungen (z.B. durch Spendenangebote) keine Abnehmer finden, dürfen die Produkte vernichtet werden.
Unternehmen müssen in diesen Fällen dokumentieren, warum sie eine Ausnahme in Anspruch nehmen.
Mehr Transparenz bei vernichteten Waren
Zusätzlich zum Vernichtungsverbot müssen Unternehmen künftig offenlegen, welche unverkauften Produkte sie vernichten lassen. Dabei sind unter anderem die Anzahl und das Gewicht der Waren sowie die Gründe für die Vernichtung anzugeben.
Durch diese Transparenzpflicht soll nachvollziehbar werden, wie Unternehmen mit unverkaufter Ware umgehen.
Hintergrund
Jedes Jahr werden in Europa große Mengen neuer, unverkaufter Waren vernichtet, obwohl sie noch gebrauchsfähig wären. Besonders betroffen ist die Textilbranche. Auch die hohe Zahl an Rücksendungen im Online-Handel trägt dazu bei, dass Kleidung und andere Produkte entsorgt statt weiterverwendet werden.
Mit der Ökodesign-Verordnung will die EU diese Verschwendung eindämmen. Ziel ist es, dass Produkte in der EU langlebiger, reparierbarer, wiederverwendbarer und besser recycelbar werden, um damit den Ressourcenverbrauch zu verringern.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Europäischen Kommission: New EU rules to stop destruction of unsold clothes and shoes - Environment