Europaweit einheitliche Regeln für Krypto

veröffentlicht am 15.04.2025

Die EU-Verordnung mit der Abkürzung MiCAR zielt auf mehr Sicherheit und Transparenz ab. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat zu den neuen Regeln leicht verständliche Informationen zusammengefasst.

„Krypto, aber sicher!“ lautet der Titel der Ausgabe, die in der FMA-Reihe „Reden wir über Geld“ erschienen ist. Die MiCAR-Regeln sollen für faire Märkte, höhere Sicherheitsstandards und transparente Beschwerdeverfahren sorgen. Sie beinhalten unter anderem eine Lizenzpflicht und sollen unseriöse Anbieter:innen bekämpfen.

Welche Regeln gelten für Krypto-Anbieter:innen?

Anbieter:innen von Krypto-Dienstleistungen sind z.B. Krypto-Broker, Wallet-Anbieter:innen und Anlageberater:innen für Krypto. Sie müssen unter anderem

  • eine Konzession haben, um in der EU tätig zu sein.
  • ihre Geschäftsmodelle und -struktur transparent offenlegen.
  • ausreichend Eigenmittel und ein solides Risikomanagement haben.
  • die Kryptos der Kund:innen getrennt von den eigenen verwahren.
  • eine Beschwerdestelle einrichten und bestimmte Pflichten bei der Bearbeitung und Lösung einer Beschwerde erfüllen.
  • ihre IT-Systeme gegen Cyberangriffe, Hacks und Software-Pannen besser absichern und Notfallpläne erstellen. 

Wie erkenne ich, ob ein:e Krypto-Anbieter:in eine Lizenz hat?

Schauen Sie in die Unternehmensdatenbank der FMA. Ist der Anbieter dort nicht gelistet, handelt es sich möglicherweise um einen Krypto-Betrüger.

Die Ausgabe von „Reden wir über Geld“ mit weiterführenden Informationen finden Sie unter folgendem Link: redenwiruebergeld.fma.gv.at/krypto-aber-sicher/.

Kennen Sie den Podcast der FMA? In der neuen Ausgabe geht es um die Verlockungen und Risiken von Konsumkrediten und die damit zusammenhängende Betrugsvariante „Fraud der Folge“ – abrufbar unter https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/podcast

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