Nachtzug verspätet oder ausgefallen: Welche Rechte haben Sie?

veröffentlicht am 19.08.2026

Auch bei Nachtzugreisen gelten klare Fahrgastrechte. Die apf informiert, was bei Verspätungen, Zugausfällen, Herabstufungen und anderen Problemen zusteht.

Bei längeren Strecken innerhalb Europas sind Nachtzüge für viele eine beliebte Alternative zum Flugzeug. Doch auch hier kann es zu Problemen kommen: Der gebuchte Schlafwagen fällt aus, der Zug verspätet sich oder Reisende verpassen ihre Anschlussverbindung. In solchen Fällen haben Fahrgäst:innen Anspruch auf bestimmte Leistungen und Entschädigungen, wie die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) erklärt.

Wenn der gebuchte Wagen nicht verfügbar ist

Wird beispielsweise aus einem gebuchten Platz im Schlafwagen ein Liegewagen- oder Sitzplatz, liegt eine Herabstufung vor. Reisende haben in diesem Fall Anspruch auf die Erstattung des Preisunterschieds zwischen der gebuchten und der tatsächlich erbrachten Leistung.

Bei gravierenden Herabstufungen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der gesamte Fahrpreis zu erstatten sein, wenn die Reisenden die Zugfahrt nicht mehr antreten möchten.

Bei Verspätung oder Zugausfall

Bei einer Ankunft am Zielort mit mindestens 60 Minuten Verspätung stehen Reisenden 25 % des Ticketpreises als Entschädigung zu. Ab 120 Minuten Verspätung erhalten sie 50 % des Ticketpreises.

Ist eine Verspätung von mindestens 60 Minuten am Endziel absehbar, etwa wegen eines Zugausfalls, muss das Bahnunternehmen den Reisenden folgende Wahlmöglichkeiten anbieten:  

  • die Reisenden können von der Fahrt zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen,
  • sie können die Reise mit einer alternativen Verbindung ohne Zusatzkosten fortsetzen oder
  • die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt antreten (durch Verlängerung der Ticketgültigkeit oder Aufhebung der Zugbindung).

Ist eine Übernachtung notwendig, muss das Bahnunternehmen auch eine Unterkunft bereitstellen.

Bietet das Bahnunternehmen innerhalb von 100 Minuten keine Lösung an, können Reisende die Weiterreise selbst organisieren. Für notwendige Ausgaben, etwa

  • Hotel (bis zu 100 € pro Person),
  • Taxi (bis zu 65 € pro Person) oder
  • Verpflegung,

können Erstattungen beansprucht werden.

WICHTIG: bewahren Sie die entsprechenden Belege auf!

Auch bei Qualitätsmängeln können Ansprüche bestehen

Funktionieren Heizung oder Klimaanlage nicht oder wird die gebuchte Leistung erheblich beeinträchtigt, kann je nach Einzelfall eine Preisminderung möglich sein. Bei gravierenden Problemen (z.B. Bettwanzen) sollten Reisende das Zugpersonal möglichst sofort informieren und den Mangel dokumentieren.

Mehr Informationen zu Fahrgastrechten im Nachtzug finden Sie im Artikel der apf: Fahrgastrechte im Nachtzug: Was bei Verspätung, Ausfall und Herabstufung zusteht - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

Falls Sie mit dem Bahnunternehmen zu keiner Einigung kommen, können Sie kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der apf einbringen. Mehr dazu hier: Schlichtungsantrag Bahn - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte


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