Neuer Erfolg des VKI gegen die „Parkplatzabzocke“

veröffentlicht am 13.03.2026

Abmahnschreiben mit hohen Zahlungsforderungen wegen angeblicher Besitzstörung sorgen immer wieder für Ärger und Verunsicherung bei Autofahrer:innen. Hinter vielen dieser Fälle steckt die sogenannte „Parkplatzabzocke“. Nun konnte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen Erfolg gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher erzielen.

Worum geht es bei der „Parkplatzabzocke“?

In den vergangenen Jahren berichteten zahlreiche Konsument:innen über ähnliche Erfahrungen:
Nachdem sie ihr Auto nur kurz auf einem privaten Parkplatz gewendet oder abgestellt hatten, erhielten sie kurze Zeit später ein Abmahnschreiben mit einer hohen Zahlungsforderung.

Grundsätzlich gibt es ein Recht auf ungestörten Besitz. Wer fremden Besitz eigenmächtig stört, kann auf Unterlassung geklagt werden. Allerdings darf darüber hinaus die im Besitz gestörte Person nur den Ersatz der notwendigen Verteidigungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangen. Die im Rahmen der „Parkplatzabzocke“ geforderten Beträge liegen jedoch oft deutlich über diesen notwendigen Kosten.

Besonders häufig galt die Liegenschaft in der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 als Ausgangspunkt für Abmahnschreiben gegenüber Autofahrer:innen. Trotz erfolgreich dagegen geführter Gerichtsverfahren wurde dieses Geschäftsmodell immer wieder mit neuen Gesellschaften fortgeführt (darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, die D-22 Construction GmbH und die PV22 GmbH).

Erfolg des VKI gegen mutmaßlichen Drahtzieher

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen Gesellschaften geklagt. Das Verfahren endete nun mit einem gerichtlichen Vergleich. Darin verpflichtet sich der Beklagte künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Ebenso hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.

Neues Gesetz gegen „Parkplatzabzocke“

Seit Anfang 2026 gilt zudem ein neues Gesetz, mit welchem die „Parkplatzabzocke“ eingedämmt werden soll. Konkret wurden die Kosten für Gerichtsverfahren in derartigen Besitzstörungsfällen deutlich gesenkt, wodurch Konsument:innen besser vor überzogenen Forderungen geschützt werden sollen. Darüber hinaus kann ab sofort auch der Oberste Gerichtshof mit Besitzstörungsfällen befasst werden.

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung sowie Tipps zum richtigen Vorgehen nach Erhalt eines Abmahnschreibens finden Sie hier: Besitzstörung: Gesetzesnovelle gegen „Parkplatzabzocke“

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