OGH bestätigt Datenschutzverstoß bei CRIF
veröffentlicht am 14.09.2026
Die Kreditauskunftei CRIF hat personenbezogene Daten, die ursprünglich von Adressverlagen für Marketingzwecke erhoben wurden, unzulässig für Bonitätsbewertungen verwendet. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren Verfahren festgestellt. Die Datenschutzorganisation noyb plant nun eine Sammelklage gegen das Unternehmen.
CRIF hatte Daten von Adressverlagen angekauft und diese für Bonitätsbewertungen herangezogen. Waren die Informationen ursprünglich etwa für Werbezusendungen erhoben worden, dürfen sie laut den Entscheidungen des OGH nicht zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person verwendet werden. Der OGH sieht in der Verwendung der Daten einen Verstoß gegen den Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht ohne Weiteres für andere Zwecke genutzt werden als jene, für die sie ursprünglich erhoben wurden.
Warum CRIF-Daten für Betroffene relevant sind
CRIF ist eine große Kreditauskunftei und erstellt anhand gespeicherter personenbezogener Daten sogenannte Bonitätsscores. CRIF stellt solche Bewertungen unter anderem Banken, Versicherungen, Energieversorgern, Mobilfunkanbietern und Online-Händlern zur Verfügung. Diese sollen Unternehmen dabei helfen, das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls einzuschätzen. Ein niedriger Score kann daher Auswirkungen darauf haben, ob jemand beispielsweise einen Kredit-, Handy- oder Stromvertrag erhält.
Nach Kritik von Datenschützern sind die Bewertungen jedoch oft schwer nachvollziehbar. noyb spricht von einem österreichweiten „Schattenregister“ und kritisiert, dass Scores teilweise anhand von Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Wohnort berechnet werden könnten. Dadurch könne sich eine Bewertung verändern, obwohl sich an der tatsächlichen finanziellen Situation einer Person nichts geändert hat.
Sammelklage geplant
Nach den aktuellen OGH-Entscheidungen plant noyb nun eine Sammelklage – rechtlich eine sogenannte Abhilfeklage – gegen CRIF. Die Organisation sieht die Rechtswidrigkeit der bisherigen Praxis durch die höchstgerichtlichen Entscheidungen bestätigt.
Im Erfolgsfall rechnet noyb mit einem Schadenersatz von 500 Euro pro betroffener Person. Erfasst werden sollen Personen, deren Daten unrechtmäßig in der CRIF-Datenbank gespeichert oder für ein Bonitätsscoring verwendet wurden.
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