Phishing beim Online-Banking: Wann die Bank für den Schaden mithaftet

veröffentlicht am 11.08.2026

Online-Banking ist bequem – doch Betrüger nutzen immer raffiniertere Methoden, um an Zugangsdaten und Geld zu gelangen. Ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Linz zeigt, dass nicht immer allein die Kundinnen und Kunden für einen Phishing-Schaden haften. Auch Banken können eine Mitverantwortung tragen, wenn ihre Sicherheitssysteme versagen.

Ein Bankkunde erhielt Anfang 2023 eine täuschend echt aussehende E-Mail, die angeblich von seiner Bank stammte. Über einen darin enthaltenen Link gelangte er auf eine gefälschte Website und gab seine Zugangsdaten ein.

Kurz darauf meldete sich ein angeblicher Bankmitarbeiter telefonisch. Der Anrufer behauptete, das Konto sei Ziel eines Hackerangriffs und der Kunde müsse mehrere Transaktionen freigeben, um sein Geld zu schützen. Tatsächlich autorisierte der Kunde innerhalb von rund eineinhalb Stunden insgesamt 41 Überweisungen auf ausländische Konten. Der Schaden belief sich auf rund 200.000 Euro.

Wer haftet?

Das Erstgericht wies die Klage des Bankkunden zunächst ab. Nach Ansicht des Gerichts hatte er grob fahrlässig gehandelt, weil er trotz vorhandener Warnhinweise sämtliche Zahlungen selbst freigegeben hatte.

Das OLG Linz beurteilte den Fall jedoch differenzierter. Zwar bestätigte das Gericht, dass der Kunde erhebliche Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Gleichzeitig stellte es aber fest, dass auch die Bank ihre Schutzpflichten nicht ausreichend erfüllt hatte.

Nach Ansicht des Gerichts hätte das Betrugserkennungssystem der Bank die ungewöhnliche Serie von 41 Überweisungen innerhalb kurzer Zeit erkennen und zumindest eine Überprüfung auslösen müssen. Dass dies nicht geschah, wertete das Gericht als Pflichtverletzung der Bank.

Schaden wird geteilt

Das OLG Linz entschied daher, dass beide Seiten zum Schaden beigetragen haben. Der Kunde haftet wegen seines sorglosen Verhaltens, die Bank wegen unzureichender Betrugserkennung.

Die Folge: Der Schaden wurde zwischen beiden Parteien im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt.

Details zum Urteil finden Sie auf der Seite des Oberlandesgericht Linz: Online-Banking-Betrug

Kontaktdaten der Ombudsstelle

Wenn Sie selbst von einem Online-Phishing-Betrug betroffen sind, wenden Sie per Mail sich an die Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im Sozialministerium: zahlungsprobleme@sozialministerium.gv.at.



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