Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren von Erste Bank und Sparkassen

veröffentlicht am 18.08.2026

Die Arbeiterkammer einigte sich mit der Erste Bank und erreichte eine konsument:innenfreundliche Lösung für die Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten. Betroffene haben bis zum 31.7.2027 ein knappes Jahr Zeit, die Gebühren über ein Onlineformular bei ihrer Bank zurückzufordern. 

Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank profitieren Kund:innen mit Konsum- und Wohnkrediten, für die eine Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten) sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss verrechnet wurde. 

HINWEIS:  

Die Gebühren können bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden – egal, ob der Kredit noch läuft oder schon zurückgezahlt ist.

Wurde der Kredit vor dem 1.1.2019 vollständig zurückgezahlt, muss eine Kopie des Kreditvertrags vorgelegt werden. Wer den Vertrag nicht mehr hat, kann ihn kostenlos bei der Bank anfordern.



Wie hoch ist die Rückerstattung? 

Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert. Bei Wohnkrediten gibt es – je nach Höhe der bezahlten Gebühr – zwischen 35 und 80 Prozent zurück. Wer seinen Kredit über eine:n Kreditvermittler:in abgeschlossen hat, erhält je nach Fall gestaffelt zwischen 225 und 750 Euro.

Wie viel letztlich zurückgezahlt wird, hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kredits bezahlt wurde. Sie wurde entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als fixer Betrag verrechnet.

Mit der Rückerstattung sind auch diese Kosten abgedeckt:

  • Kosten für die Krediteröffnung
  • Kosten für die Sicherheitsprüfung
  • Kosten für die Bewertung der Immobilie
  • Kosten für Grundbuchsunterlagen

Wichtig: Die Kosten für eine Löschungsquittung müssen separat beantragt werden (zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).

Wie können Konsument:innen die Gebühren zurückfordern? 

Betroffene Kreditnehmer:innen können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Onlineformular ab dem 10.08.2026 bis zum 31.7.2027 auf der Website ihrer jeweiligen Bank anmelden:  

Erste Bank Oesterreich: www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

s Bausparkasse: www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Arbeiterkammer.

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