USB-C verpflichtend: EU-Regel nun auch für Laptops
veröffentlicht am 27.04.2026
Einheitlicher Ladeanschluss soll Elektroschrott reduzieren und den Alltag für Konsument:innen erleichtern
Ab dem 28. April 2026 müssen in der EU alle neu verkauften Laptops über einen USB-C-Anschluss aufladbar sein. Damit wird die sogenannte „Common Charger“-Regelung auf eine weitere Gerätegruppe ausgeweitet. Smartphones und andere kleinere Elektronikprodukte sind bereits seit Ende 2024 betroffen (lesen Sie hier dazu mehr).
Einheitlicher Standard für mehr Komfort
Die Regelung bewirkt, dass das Laden von Geräten einfacher und einheitlicher wird:
- USB-C-Netzteile können für Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Videospielkonsolen, Kopfhörer, Headsets, tragbare Lautsprecher, E-Readers, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und nun auch Laptops genutzt werden.
- Beim Erwerb eines neuen Gerätes, können Konsument:innen selbst entscheiden, ob sie das Netzteil dazu kaufen wollen.
- Achtung: Laptops mit über 100 Watt Strombedarf – dazu zählen z.B. Gaming-Laptops – bleiben von der Regelung ausgenommen.
Gleichzeitig soll die Maßnahme dazu beitragen, Elektroschrott deutlich zu reduzieren. Wenn Ladegeräte häufiger weiterverwendet werden, sparen Konsument:innen nicht nur Geld, sondern es fällt auch weniger Abfall an. Laut einer Erhebung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 verursachen ungenutzte Ladegeräte EU-weit jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott.