Überprüfung zeigt Defizite bei Preisrabatten im Online-Bereich
veröffentlicht am 27.03.2026
Die Verbraucherschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten haben sich gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Angabe von Rabatten auf über 300 Webseiten rund um Black Friday und Cyber Monday näher angesehen.
Regelmäßig überprüft das EU-Verbraucherbehördennetzwerk in koordinierten Schwerpunktaktionen (sog. „Sweeps“), inwieweit die europäischen Konsumentenschutzvorschriften von Online-Händlern eingehalten werden. Im vergangenen Herbst stand rund um Black Friday und Cyber Monday die Angabe von Preisrabatten auf dem Prüfstand. Für Österreich war das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen an der Aktion beteiligt.
Viele Rabatte nicht regelkonform
Die Prüfaktion zeigte, dass rund 90 % der insgesamt 314 überprüften Webseiten und Apps mit Rabatten warben, dabei jedoch etwa 30 % die rechtlichen Vorgaben nicht oder nur unzulänglich einhielten. Nicht korrekt war in vielen Fällen der Referenzpreis, auf den bei Rabatten verwiesen wurde. Nach den EU-Regelungen muss dieser Referenzpreis der niedrigste Preis sein, der in den letzten 30 Tagen verwendet wurde.
Im Rahmen der Überprüfungen wurden auch weitere problematische Geschäftspraktiken festgestellt, wie beispielsweise das automatische Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb ohne Zustimmung der Konsument:innen oder manipulative Druckverkaufstechniken, zum Beispiel durch Countdown-Timer.
EU-Netzwerk der Verbraucherbehörden
In einem nächsten Schritt prüfen die Verbraucherbehörden der Mitgliedstaaten nun die Einleitung weiterer Maßnahmen aufgrund der festgestellten Rechtsverstöße. Dies erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Verbraucherbehörden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.