Unzulässige Fremdwährungsgebühren: card complete muss Geld zurückzahlen

veröffentlicht am 03.02.2026

Nach einer Klage der Arbeiterkammer können viele Kreditkartenkund:innen zu Unrecht verrechnete Gebühren zurückfordern – auch rückwirkend und bei beendeten Verträgen.

Der Kreditkartenanbieter card complete verrechnete bei Zahlungen und Bargeldbehebungen in Fremdwährungen zusätzliche Bearbeitungsentgelte. Betroffen waren Kreditkarten von Visa, Mastercard und Diners Club. Die Gebühren betrugen meist 1,65 Prozent, teilweise 1,5 Prozent des Betrags.

Zusätzlich gab es Wechselkursabschläge in den Verträgen. Dadurch mussten Kund:innen für eine Währungsumrechnung doppelt zahlen. Die Arbeiterkammer (AK) klagte erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied: Diese doppelte Verrechnung ist unzulässig, weil sie für Konsument:innen nicht transparent ist.

Rückerstattung für viele Kreditkarten möglich

Nach der OGH-Entscheidung einigten sich AK und card complete auf eine Lösung: Alle unzulässig verrechneten Bearbeitungsentgelte werden zurückgezahlt, auch bei bereits beendeten Kreditkartenverträgen.

Die Regelung betrifft Verträge ab:

  • 1. August 2018 für Visa- und Mastercard-Kreditkarten
  • 1. März 2015 für Diners Club-Kreditkarten

Bei laufenden Verträgen wird der Betrag je nach Wunsch auf das Kartenkonto oder auf ein bekannt zu gebendes Girokonto überwiesen. Offene Rechnungen oder Rückstände können von card complete mit dem Rückzahlungsbetrag aufgerechnet werden.

So kommen Betroffene zu ihrem Geld

Konsument:innen müssen die Rückzahlung selbst beantragen. Das ist bis 1. August 2026 möglich.

Nach der Rückzahlung erhalten Kund:innen eine Information mit einer genauen Aufschlüsselung des Betrags.

Die Entscheidung des OGH betrifft nicht nur card complete. Auch andere Kreditkartenfirmen verrechnen ähnliche doppelte Fremdwährungsgebühren, oft unter der Bezeichnung „Manipulationsentgelt“.

Kund:innen anderer Anbieter können diese Gebühren ebenfalls zurückfordern. Die Arbeiterkammer stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, um Ansprüche geltend zu machen.


Weitere Informationen sowie den Musterbrief finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer: Card complete zahlt unzulässige Fremdwährungsgebühren zurück! | Arbeiterkammer

 

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