Weltkatzentag am 8. August

veröffentlicht am 07.08.2026

Neue Regelungen für die Zucht von Katzen

Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren in Österreich. Um ihr Wohlergehen bestmöglich zu schützen, wurden mit der Novelle der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung neue Vorgaben für die Zucht von Katzen festgelegt. Anlässlich des Weltkatzentages geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die seit 19. Juni 2026 gelten und zu einer verantwortungsvollen Katzenzucht beitragen sollen.

Die neuen Bestimmungen richten sich an Personen, die Katzen zum Zweck der Zucht halten. Erstmals werden damit in der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung umfassende Vorgaben gemacht, wie Zuchtkatzen gehalten und betreut werden müssen.

Neuerungen bei der Katzenzucht

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung und Betreuung der Tiere: Für die Haltung von Katzen zur Zucht gelten nun konkrete Anforderungen an die Räumlichkeiten und die Betreuung der Tiere. Beispielsweise muss jeweils eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit zur Absonderung kranker, nicht miteinander verträglicher oder neu eingebrachter Tiere vorhanden sein. Die Unterkünfte und Räumlichkeiten müssen außerdem so beschaffen sein, dass sie leicht gereinigt und desinfiziert werden können.
  • Verpflichtend zu führende Aufzeichnungen: Personen, die Katzen zur Zucht halten, müssen bestimmte Aufzeichnungen führen. Dazu gehören Angaben zu den gehaltenen Tieren sowie zur Zucht. Die Aufzeichnungen müssen der Behörde bei einer Kontrolle oder auf Verlangen vorgelegt werden können. Dadurch wird eine bessere Nachvollziehbarkeit der Haltung und Zucht ermöglicht.
  • Verpflichtende Informationen bei der Abgabe von Tieren: Bei der Abgabe von Katzen müssen die neuen Halter:innen mithilfe von Merkblättern über die Bedürfnisse und die richtige Haltung der Tiere informiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Katzen auch nach der Abgabe entsprechend ihren Anforderungen gehalten und betreut werden.
  • Altersvorgaben für die Zucht: Kätzinnen dürfen grundsätzlich erst ab einem Alter von 12 Monaten zur Zucht eingesetzt und ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr nicht mehr zur Zucht verwendet werden. Auch nach zwei Kaiserschnitten darf eine Kätzin nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.
  • Begrenzung der Würfe: Eine Kätzin darf innerhalb von zwei Jahren höchstens drei Würfe zur Welt bringen. Danach ist eine Erholungsphase von mindestens einem Jahr vorgeschrieben.
  • Wurfbox für Muttertiere: Spätestens drei Tage vor der zu erwartenden Geburt bis mindestens vier Wochen nach der Geburt muss einer trächtigen Kätzin eine geeignete Wurfbox zur Verfügung stehen.
  • Ausreichende Betreuung: Eine Züchterin bzw. ein Züchter darf gleichzeitig höchstens drei Kätzinnen mit Welpen versorgen. Sind mehr Kätzinnen mit Welpen vorhanden, werden zusätzliche Betreuungspersonen benötigt.

Die neuen Regelungen schaffen klare Rahmenbedingungen für die Katzenzucht, tragen dazu bei, das Wohl von Zuchtkatzen und ihren Welpen nachhaltig zu verbessern und fördern eine einheitliche Vollzugspraxis.

Weitere Informationen sowie umfassende FAQs zur Novelle finden Sie hier.

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