Wenn eine Einigung mit dem Unternehmen nicht in Sicht ist: Die Verbraucherschlichtung Austria hilft

veröffentlicht am 25.08.2026

Aktuelle Fälle aus der Praxis

Manchmal lässt sich ein Problem mit einem Unternehmen nicht sofort lösen. Das zeigen unter anderem auch drei Fälle aus der Praxis der Verbraucherschlichtung Austria der vergangenen Monate. Ein Gutschein, ein E-Scooter und ein Einbruchsschaden waren dabei Anlass für unterschiedliche Konflikte. Gemeinsam ist den Fällen, dass mit der Unterstützung der Verbraucherschlichtung Austria am Ende eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.

Ein Gutschein, der nicht ausbezahlt wurde

Ein Konsument hatte bei einem Gewinnspiel eines Lebensmittelherstellers einen Einkaufsgutschein gewonnen. Trotz mehrmaliger Nachfrage erhielt er den Gutschein zunächst nicht. Über die Verbraucherschlichtung konnte der Fall geklärt und der Gewinn schließlich ausbezahlt werden.

Eine Frage der Zuständigkeit

Ein Konsument wandte sich bezüglich eines defekten E-Scooters an die Schlichtungsstelle. Der Konsument hatte diesen in einem Geschäft in Westösterreich gekauft und wandte sich zur Behebung des Fehlers an die vermeintliche Wiener Filiale des Unternehmens. Was der Konsument aber nicht wusste: Obwohl beide Standorte unter demselben Markenlogo auftreten, handelt es sich rechtlich gesehen um zwei völlig voneinander unabhängige Unternehmen. Für Gewährleistungsrechte wäre aber das Geschäft, bei dem der Konsument den E-Scooter gekauft hatte, zuständig. Die Verbraucherschlichtung unterstützte dabei, die beteiligten Unternehmen zusammenzubringen. Am Ende konnte eine Lösung gefunden und der Kaufpreis zurückerstattet werden.

Zusätzliche Zahlung nach einem Einbruch

Nach einem Wohnungseinbruch wandte sich eine Konsumentin an die Schlichtungsstelle. Die Schadensabwicklung mit der Versicherung verlief nicht zufriedenstellend – diese wollte nur einen Teil des Schadens ersetzen. Nach Prüfung der Unterlagen und Gesprächen mit den Beteiligten konnte eine weitere Zahlung von mehr als 10.000 Euro erreicht werden.

Eine weitere Auswahl an Fällen finden Sie hier:  News - Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Unterstützung, wenn eine Einigung schwierig ist

Die drei Fälle sind sehr unterschiedlich. Sie zeigen aber, dass eine Auseinandersetzung mit einem Unternehmen nicht zwangsläufig vor Gericht enden muss. Wenn die direkte Kommunikation nicht weiterführt, kann eine unabhängige Schlichtungsstelle dabei helfen, eine Lösung zu erzielen.

Die Verbraucherschlichtung Austria ist eine gesetzlich eingerichtete Schlichtungsstelle und bietet kostenlose, freiwillige Schlichtungsverfahren an, um zur Lösung von Problemen zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen beizutragen. 

Wenn Sie ein ähnliches Problem haben, können Sie sich mit folgendem Link an die Verbraucherschlichtung Austria wenden und einen kostenlosen Schlichtungsantrag unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag stellen.

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