Ombudsstelle Tierschutz
Die Tierschutzombudspersonen haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten.
Gemäß § 41 TSchG hat jedes Bundesland gegenüber der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.
Zur Tierschutzombudsperson können nur Personen bestellt werden, die
- ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Zoologie oder Agrarwissenschaften haben oder eine vergleichbare Ausbildung und
 - eine Zusatzausbildung im Bereich des Tierschutzes haben.
 
Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsperson beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die Palette der Anliegen, welche an die Tierschutzombudspersonen herangetragen werden ist sehr breit:
- Auskünfte über Regelungen, Übergangsfristen, Haltungsbedingungen und Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz
 - Beratung über die artgerechte Tierhaltung, die richtige Vorgehensweise bei vermuteten Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und die Vermittlung zu den richtigen Ansprechpersonen
 - Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Teilnahme an diversen Veranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen sind Maßnahmen, um das Bewusstsein für Tierschutz und artgerechte Tierhaltung in der Bevölkerung zu erhöhen.
 
Durch die Gesetzeslage - die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, die Vollziehung der Gesetze beim Land (Landesregierung) - sind zahlreiche Bewilligungspflichten entstanden, wie z.B. für Veranstaltungen mit Tieren, für Tierheime, Zoos, Zirkusse und auch gewerbliche Tierhaltungen. Tierschutzombudspersonen verfügen über weitreichende Kompetenzen und Befugnisse, sie haben z.B. in Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsstrafverfahren nach obigem Bundesgesetz sowie dem Tiertransportgesetz 2007 Parteistellung und sind berechtigt, in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, spätestens nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens, die Tierschutzombudspersonen bei Ermittlungen zum Tatbestand der Tierquälerei einzubeziehen bzw. ihnen die Daten von Personen zu übermitteln, bei denen aufgrund der Ermittlungen der Verdacht der Tierquälerei besteht. Die Behörden haben die Tierschutzombudspersonen auch in jeder anderen Weise bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. In der Ausübung ihres Amtes unterliegen die Tierschutzombudspersonen keinerlei Weisungen (Verfassungsbestimmung).
Die Tierschutzombudspersonen sind auch im Tierschutzrat nach § 42 des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes vertreten. Zu den Aufgaben des Tierschutzrates gehören unter anderem die Beratung der Tierschutzkommission nach § 41a TSchG und des Bundesministers, sowie die Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse. Über die Tätigkeit des Tierschutzrates gibt ein eigener Tätigkeitsbericht Auskunft.
Ombudsstellen
Jedes Bundesland hat eine Tierschutzombudsstelle. Sie vertritt die Interessen des Tierschutzes.
Kontakt
Tierschutzombudsstelle Wien
																1190 Wien, Muthgasse 62
																																			
																	Telefon: 
								 01 318 00 76 - 75079
																								
																			
																		
								post@tow-wien.at 
																																			
																    	Tierschutzombudsstelle Wien - Home (tieranwalt.at)
																																			
																    	Dipl.-Ing.in Eva Persy, MSc MBA, Tierschutzombudsfrau
															
Tierschutzombudsstelle Niederösterreich
																3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29 (Tor zum Landhaus)
																																			
																	Telefon: 
								02742 - 9005 DW 15578
																								
																			
																		
								post.tso@noel.gv.at 
																																			
																    	Tierschutzombudsstelle - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
																																			
																    	Dr.in Lucia Giefing, Tierschutzombudsfrau
															
Tierschutzombudsstelle Oberösterreich
																4021 Linz, Bahnhofstraße 1
																																			
																	Telefon: 
								0732 7720 - 14281
																								
																			
																		
								tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at 
																																			
																    	Tierschutzombudsfrau (ooe.gv.at)
																																			
																    	Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder, Tierschutzombudsfrau
															
Tierschutzombudsstelle Burgenland
																7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2
																																			
																	Telefon: 
								057 600 2189
																								
																			
																		
								post.tierschutz@bgld.gv.at 
																																			
																    	Tierschutzombudsstelle - Land Burgenland
																																			
																    	Dr.in Gabriele Velich, Tierschutzombudsfrau
															
Tierschutzombudsstelle Salzburg
																5020 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1
																																			
																	Telefon: 
								0662 8042 - 3461
																								
																			
																		
								alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at 
																																			
																    	Tierschutz - Land Salzburg
																																			
																    	Mag. Alexander Geyrhofer, Tierschutzombudsmann
															
Tierschutzombudsstelle Steiermark
																8010 Graz, Stempergasse 7
																																			
																	Telefon: 
								0316 877 - 3966
																								
																			
																		
								tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at 
																																			
																    	Die Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO) - Tierschutz - Land Steiermark
																																			
																    	Dr.in Karoline Schlögl, Tierschutzombudsfrau
															
Tierschutzombudsstelle Kärnten
																9020 Klagenfurt, Kirchengasse 43
																																			
																	Telefon: 
								050 536-37000
																								
																			
																		
								tierschutz@ktn.gv.at 
																																			
																    	Organisation - Land Kärnten (ktn.gv.at)
																																			
																    	Dr.in Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau
															
Tierschutzombudsstelle Tirol
																6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 17
																																			
																	Telefon: 
								0512 508 3247
																								
																			
																		
								tierschutz@tirol.gv.at 
																																			
																    	 Tierschutz-Ombudsstelle | Land Tirol 
																																			
																    	Dr. Martin Janovsky, Tierschutzombudsmann
															
Tierschutzombudsstelle Vorarlberg
																6900 Bregenz, Montfortstraße 4
																																			
																	Telefon: 
								05574 511 - 42099
																								
																			
																		
								tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at 
																																			
																    	Tierschutzombudsstelle (vorarlberg.at)
																																			
																    	Dr.in Ruth Sonnwender, Tierschutzombudsfrau
															
Material
Leitfaden zum Katzenglück.
														Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
																																						
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Augen auf beim Hundekauf - Broschüre.
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
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Augen auf beim Hundekauf - Folder.
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
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Kind und Hund, aber sicher.
														Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
																																						
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Hunde sicher verstehen.
														Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
																																						
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Die Heimtierdatenbank - Chip- und Registrierungspflicht für Hunde.
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
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Verbot der Qualzucht - Hunde.
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
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Qualzuchtverbot in der Werbung.
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
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Augen auf beim Wildtier- und Exotenkauf!
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
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Huhn im Glück - Tiergerechte Hühnerhaltung im Garten.
														Hrsg. Verein Tierschutz macht Schule.
																																						
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Tollwut - Krankheit - Schutz - Vorsorge. Tierschutz - im Zuammenhang mit der Gesundheit von Tier und Mensch.
														Informatione der Kommunikationsplattform Verbraucher:innengesundheit (KVG).
																															
														    	Tollwut - Krankheit - Schutz - Vorsorge - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)