Die Matura ist geschafft - letzte Hürde Maturareise?
VKI sucht SchülerInnen, die von Werbung an Schulen betroffen sind
Endlich ist es geschafft, der Abschluss der Schullaufbahn ist für viele ein Grund zum Feiern, zum letzten Mal mit den FreundInnen feiern und chillen - da wäre doch eine gemeinsame Maturareise das Richtige!
Schon mehrfach wurde an dieser Stelle von Problemen mit Maturareisen berichtet, immer wieder gab es z.B. Meldungen über aggressive Werbung und unpassende Angebote für Alkohol.
Im Jahr 2011 hat das Bildungsministerium festgehalten, dass Werbung für Alkohol an Schulen generell verboten ist, sonstige Werbungen nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich sind. Da der Weisung des Ministeriums oft nicht Folge geleistet wird, sammelt auch das Bildungsministerium Sachverhaltsdarstellungen um gegebenenfalls Unterlassungsklagen einzubringen.
Veranstalter werben weiter
Die großen Veranstalter für Maturareisen haben zwar auf die heftige Kritik der Schulen und die rechtlichen Schritte von Konsumentenschutzeinrichtungen reagiert und werben nicht mehr mit „Markenalkohol für alle". Dennoch geht die Bewerbung von Maturareisen an der Schule weiter.
Trotz des Verbots der Werbung gehen die Organisatoren in die Klassen und sammeln InteressentInnen für die Maturareisen. Wird die Voranmeldung nicht rechtzeitig zurückgezogen, wird daraus eine verbindliche Buchung. Ab jetzt entstehen bei einem Rücktritt bereits Stornokosten, die in den meisten Fällen von den Erziehungsberechtigten übernommen werden müssen.
VKI sucht SchülerInnen als Zeugen für diese Praxis
Die Juristin der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation bewertet dieses Vorgehen als rechtswidrig. Da beim Haustürgeschäft ein Vertrag erst zustande kommt, wenn eine Buchungsbestätigung vorliegt, würde die 14-tägige Rücktrittfrist erst mit der Aushändigung einer Buchungsbestätigung beginnen.
Die Veranstalter beurteilen das naturgemäß anders, sie sehen die Maturareise nicht als Haustürgeschäft sondern als Pauschalreise, bei der es kein Rücktrittsrecht gibt.
Um die Frage - Haustürgeschäft oder Pauschalreise - zu klären, sollen nun die Gerichte
befasst werden.
„Dazu ist es aber notwendig, dass betroffene Schülerinnen und Schüler bereit sind, vor Gericht als Zeuge auszusagen", diese sollen sich beim VKI melden, sagt die VKI Juristin Ulrike Docekal.
Infoblatt Maturareise