Bankgeheimnis
Grundsätzlich ist die Bank verpflichtet, Informationen, die ihr nur durch die Geschäftsverbindung bekannt geworden sind, nicht an Dritte weiterzugeben. Es ist möglich, dass die Bank vom Bankgeheimnis entbunden wird.
Strenges Bankgeheimnis
Banken sind aufgrund einer eigenen gesetzlichen Bestimmung verpflichtet, die Daten ihrer Kund:innen besonders vertraulich zu behandeln. Geheimnisse, die der Bank nur aufgrund der Geschäftsverbindung zu den Kund:innen bekannt geworden sind, dürfen nicht weitergegeben oder verwertet werden. 
Diese - über das Datenschutzgesetz hinausgehende - Geheimhaltungspflicht trifft alle Bankangestellten und auch Personen, die sonst für die Bank tätig werden.
Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist gerichtlich strafbar.
Österreich hat verglichen mit den meisten anderen europäischen Staaten ein sehr strenges Bankgeheimnis, das nur in wenigen gesetzlich genau geregelten Fällen durchbrochen werden kann.
Eine Auskunftspflicht der Banken über Bankkonten und Bankgeschäfte besteht bei Vorliegen einer richterlichen Genehmigung gegenüber den Staatsanwaltschaften beziehungsweise Strafgerichten (nicht jedoch in Strafsachen, die vor dem Bezirksgericht abzuhandeln sind).
Dabei werden alle Informationen zur Identität der Kontoinhaber:innen aber offen gelegt.
Die Kontobewegungen werden nur offen gelegt, wenn der Verdacht besteht, dass die Kontoverbindung unmittelbar mit der Straftat zusammenhängt oder kriminelle Transaktionen über das Konto abgewickelt werden.
Entbindung vom Bankgeheimnis nur ausdrücklich und schriftlich
Kein Bankgeheimnis besteht auch hinsichtlich der Bankverbindungen Minderjähriger gegenüber dem Pflegschaftsgericht und im Todesfall gegenüber Notariate und dem Gericht, bei dem die Verlassenschaft abgehandelt wird. Gesetzliche Meldepflichten der Bank, insbesondere beim Verdacht der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, gehen dem Bankgeheimnis ebenfalls vor.
In allen anderen Fällen ist eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Bankkundin bzw. des Bankkunden notwendig, wenn die Bank von der Verpflichtung entbunden werden soll, das Bankgeheimnis zu wahren.
Auch innerhalb der Bank ist es ohne Zustimmung der Kund:innen nicht zulässig, Daten beliebig an andere Stellen weiterzugeben. Aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes ergibt sich z.B., dass die Bank Daten, die bei der Führung des Girokontos angefallen sind, nicht an die Bausparvertreter im eigenen Haus weitergeben darf, damit diese wissen, wer schon einen Bausparvertrag bei der Konkurrenz hat.
Wenn Sie einen Kreditvertrag abschließen, verlangt die Bank in der Regel auch Ihre Zustimmung zur Übermittlung der Daten an die „KonsumentenKreditEvidenz" beim Kreditschutzverband von 1870 (KSV). Vor allem wenn Sie den Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben, sollten Sie durch eine (einmal jährlich kostenlos mögliche) Anfrage überprüfen, ob die Rückzahlung auch in der KonsumentenKreditEvidenz tatsächlich vermerkt wurde (die Eintragung muss spätestens 90 Tage nach Rückzahlung gelöscht werden).
 
Material
Online-Bankenrechner zum Vergleich von Zinsen und Spesen für Sparbücher, Kredite und Girokonten.
														Hrsg. Arbeiterkammer.
																															
														    	Girokonten im Test - Bankenrechner der Arbeiterkammern
																				
FAQ für sicheres Bezahlen.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Sicher bezahlen | Arbeiterkammer
																				
Fragen und Antworten der Bankenschlichtung Österreich.
														Erhältlich bei der Bankenschlichtungsstelle.
																															
														    	www.bankenschlichtung.at/downloads.html
																				
Welche Banken wünschen sich Konsumentinnen und Konsumenten.
														Studie der Arbeiterkammer.
																															
														    	www.arbeiterkammer.at/service/studien/konsument/Welche_Bank_wuenschen_sich_KonsumentInnen.html
																				
Links
							Alles rund um das Konto. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
																								
													    		https://www.fma.gv.at/konto/
														
							Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
																								
													    		www.durchblicker.at
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
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