Gebrauchtwagenkauf - Zustandsbewertung und Mängel
Ein gebrauchtes Fahrzeug kann man aus privater Hand oder im Gebrauchtwagenhandel kaufen.
Beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens empfiehlt es sich einen Ankaufstest bzw. eine Kaufüberprüfung bei ARBÖ oder ÖAMTC durchführen zu lassen. Dabei wird das Fahrzeug etwa eineinhalb Stunden lang von der technischen Abteilung überprüft. Nach der Überprüfung erhält man einen Zustandsprüfbericht (siehe Download) mit einer ausführlichen Mängelbeschreibung und allenfalls Hinweise auf wertmindernde Gegebenheiten wie zum Beispiel Vorschäden oder Gebrauchsspuren.
Gewährleistung und Garantie
Trotz Vorliegen eines positiven Prüfberichts kann es vorkommen, dass nach dem Fahrzeugkauf kleinere oder größere Mängel auftreten. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob diese Mängel vom Unternehmen behoben werden müssen oder nicht. Zwischen Gebrauchtwagenunternehmen und Konsument:innen kann bei Gebrauchtfahrzeugen, wenn die erste Zulassung mehr als ein Jahr zurückliegt, die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Eine weitere Einschränkung oder gar ein Ausschluss der Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung ist nicht zulässig.
Beim privaten Kauf kann hingegen die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen oder einschränkt werden. Wenn ein Fahrzeug aus privater Hand „wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Gewährleistung" gekauft wird, können in der Regel beim Auftreten von Mängeln keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Ein solcher Ausschluss der Gewährleistung bezieht sich aber nicht auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
Kauft man den Gebrauchtwagen im Fachhandel, sind die Unternehmen verpflichtet, jene Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos zu beheben. Ist die Behebung des Mangels nicht möglich, kann eine Preisreduktion oder auch die Vertragsauflösung verlangt werden. Mängel, die beim Kauf des Fahrzeugs deutlich sichtbar waren, oder die bei einem Fahrzeug des gleichen Typs mit gleichem Kilometerstand zu erwarten sind, begründen keinen Gewährleistungsanspruch, außer die Behebung bzw. die Mängelfreiheit ist zugesagt worden.
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie. Sie wird von den Erzeugerfirmen für unterschiedliche Teile des Fahrzeugs für oft unterschiedliche Dauer rechtlich verbindlich versprochen. Sind die Zeiten für die jeweiligen Garantien noch nicht ausgelaufen, so werden diese Garantien auf Käufer:in des Gebrauchtwagens übertragen.
Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie - sowohl als Käufer:in wie auch als Verkäufer:in - Wert auf eine genaue Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs, am besten auf der Grundlage eines Ankaufstests, legen. Lassen Sie sich beim Kauf jedenfalls alle Umstände, die für Ihre Entscheidung wichtig sind, ausdrücklich schriftlich zusichern. In der Zulassungsbescheinigung scheinen - anders als früher im Typenschein - die Vorbesitzer:innen des Fahrzeugs nicht mehr namentlich auf. Fragen Sie daher ausdrücklich nach den Vorbesitzer und lassen Sie sich entsprechende Nachweise (z.B. Kaufvertrag) zeigen, um allfällige Risiken - etwa wegen einer besonderen Beanspruchung des Fahrzeugs als Leihauto - zu vermeiden.
Material
Gebrauchtwagen - Zustandsprüfbericht.
														Empfohlen vom Der Fahrzeughandel - WKO.
																															
														    	
																															
																								Download
								
																					
MUSTERKAUFVERTRAG für Gebrauchtfahrzeuge.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
																								Download
								
																					
MUSTERKAUFVERTRAG für gebrauchte Motorräder.
														Hrsg. Sozialministerium.
																																						
																								Download
								
																					
Spritpreisrechner.
														Mit dem Spritpreisrechner können Konsumentinnen und Konsumenten zu einem bestimmten Standort die nächstgelegenen zehn Tankstellen mit den Preisen der günstigsten fünf anzeigen lassen. Eine Initiative des BMAW und E-Control.
																															
														    	www.spritpreisrechner.at
																				
Autoleasing - Worauf Sie achten müssen.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
																								Download
								
																					
KFZ-Leasing.
														Erhältlich beim ÖAMTC.
																															
														    	www.oeamtc.at/leasing
																				
Infoflyer: Autokauf in der EU.
														Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
																															
														    	Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
																				
Wegweiser zum E-Auto.
														Erhältlich beim Energiesparverband.
																															
														    	www.energiesparverband.at/publikationen/aktuelle-broschueren
																				
Links
							Tipps des ARBÖ-Expertenteams zu Neu- und Gebrauchtwagenkauf sowie zum Autokauf zwischen Privatpersonen.
																								
													    		http://www.arboe.at/auto-motor-rad/rund-ums-auto/kaufen-importieren-leasen-erben/auto-kaufen/
														
							Online-Autokaufberatung für ÖAMTC-Mitglieder.
																								
													    		www.oeamtc.at/auto-info
														
							Eurotax Glass: Kostenpflichtige Online-Gebrauchtwagenbewertung.
																								
													    		www.eurotax.at
														
							Kfz-Versicherungen - Prämienvergleiche. Informationen des VKI.
																								
													    		Kfz-Versicherungen - Geld auf der Straße | KONSUMENT.AT
														
							Autofinanzierung durch Leasing. Informationen des VKI.
																								
													    		Autofinanzierung durch Leasing - 15 Irrtümer | KONSUMENT.AT
														
							Informationen über Autokindersitze.
																								
													    		www.autokindersitz.at
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
Kontakt
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