Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Dieses hat eine Reihe von Zuständigkeiten, die aus der Sicht des Konsumentenschutzes von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählen vor allem die Aufgaben der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts, der Preisauszeichnung, der Preisbeobachtung und des Preisrechts, sowie der große Bereich des Gewerbe- und Technikrechts.

In diesem Rahmen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus etwa für das Öffnungszeitengesetz, das Nahversorgungsgesetz, die Reisebürosicherung und auch für die Vollziehung der Gewerbeordnung, die wesentliche Konsumentenschutzbestimmungen enthält, verantwortlich.  Auch das Maß-, Gewichts- und Eichwesen, das Normenwesen und die Akkreditierung von Prüf- und Überwachungsstellen fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMWET. Vor allem im Hinblick auf die Sicherheit von Produkten sind die Aufgaben in den Bereichen Maschinen- und Kesselwesen, Sicherheit von Druckgeräten, Elektrotechnik und Maschinen- und Gerätesicherheit wichtig. 

Zum Verantwortungsbereich zählen auch die Energie-Regulierungsbehörden (Energie-Control-Kommission und Energie-Control GmbH).

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