Pflichten der Versicherung
Versicherer sind verpflichtet, Versicherungsnehmer:innen vor Abgabe einer Vertragserklärung schriftlich eine Reihe von Informationen zu erteilen.
Informationspflichten
Name, Anschrift und Rechtsform des Versicherungsunternehmens, das auf den Vertrag anwendbare Recht, die Bezeichnung und Anschrift der Aufsichtsbehörde, die Laufzeit des Versicherungsvertrags, die Zahlungsweise und Zahlungsdauer der Versicherungsprämien sowie die Möglichkeiten des Vertragsrücktritts müssen angegeben werden.
Seit Juli 2012 können Vertragsunterlagen, Erklärungen und andere Informationen auch auf elektronischem Weg, etwa per E-Mail, über eine Webseite oder per Fax, übermittelt werden, wenn dies zwischen dem Versicherungsunternehmen und den Versicherten ausdrücklich vereinbart wurde.
 Noch weitergehende Informationspflichten gelten bei Lebensversicherungen. Versicherungsnehmer:innen müssen dabei über die Leistungen der Versicherung, die Grundsätze zur Berechnung der Gewinnbeteiligung, die Rückkaufswerte und die beitragsfreien Versicherungsleistungen informiert werden. 
Gesundheitsbezogene Daten
Seit 2012 ist die Ermittlung personenbezogener Gesundheitsdaten durch private Versicherungen strenger geregelt und den Anforderungen des Datenschutzes angepasst worden.
Versicherungsnehmer:innen müssen der Datenermittlung in einer gesonderten Erklärung zustimmen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Datenermittlung ist zudem nur zur Beurteilung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall zulässig.
Haben Kund:innen jedoch zugestimmt, dass zwischen der Versicherung und dem Leistungsträger (z.B. Spital, Ärztinnen und Ärzte, Kuranstalten) eine Direktverrechnung erfolgt, dürfen bestimmte Daten ohne weitere Zustimmung vom Leistungsträger an die Versicherung übermittelt werden. Versicherungsnehmer:innen müssen jedoch auf diesen Umstand hingewiesen werden und können eine Datenübermittlung jederzeit untersagen. 
Material
Musterbedingungen zu Versicherungen.
														Erhältlich beim Versicherungsverband Österreich.
																															
														    	Musterbedingungen Sachversicherung (vvo.at)
																				
Versicherungsvertrag kündigen.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsument | Arbeiterkammer
																				
MUSTERBRIEF: Rücktritt von einem Versicherungsvertrag.
														AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
																															
														    	Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
																				
MUSTERBRIEFE: Daten und Datenschutz.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
																				
Links
							Verzeichnis von Versicherungsvermittler:innen der GISA.
																								
													    		https://www.gisa.gv.at/fshost-gisa-p/user/formular.aspx?pid=3e8b81d122df415db65b1ec312d5a452&pn=Be2102a48c44b427fa29b85296c7f6b3f
														
							Informationen zur Versicherungsvermittlung des BMWET
																								
													    		Versicherungsvermittlung (bmaw.gv.at)
														
							Der VKI-Risiko-Check informiert anonym und unentgeltlich über die eigene Risikosituation und findet heraus, welche Absicherung für Ihre persönliche Situation relevant ist.
																								
													    		 Versicherung: VKI-Risiko-Check - Überblick mit System | KONSUMENT.AT 
														
							Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
																								
													    		www.durchblicker.at
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
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																    	www.vki.at
																							
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EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
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