Gerichtliche Rechtsdurchsetzung
Wenn außergerichtlich keine Einigung zu erzielen ist, kann es notwendig werden, Rechtsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Genauso kann man umgekehrt mit der Klage eines Unternehmens konfrontiert sein, die es abzuwehren gilt.
Mit einem Gerichtsverfahren verbinden viele Konsumentinnen/Konsumenten nachvollziehbar Berührungsängste. Eine gute Vorbereitung sowie eine juristische Beratung, z.B. durch eine Konsumentenschutzorganisation im Vorfeld des Verfahrens kann diese Bedenken zerstreuen helfen.
Die Richterinnen/Richter haben die Aufgabe, unabhängig und unparteiisch ausschließlich auf der Grundlage des Gesetzes zu entscheiden. In den meisten Gerichtsverfahren sind formale Regeln von großer Bedeutung, um z.B. die Gleichbehandlung der Verfahrensparteien zu gewährleisten.
Wer Fristen nicht exakt einhält oder Urkunden nicht rechtzeitig vorlegt, wer zum Verhandlungstermin zu spät oder nicht kommt, kann einen Prozess wegen solcher Fehler verlieren, selbst wenn der eigentliche Anspruch vorhanden war.
Klagen kommen selten ganz überraschend. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist, sollten Sie möglichst rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellen, Beweise sichern und die wichtigen Umstände schriftlich dokumentieren!
Treffen Sie die Entscheidung, sich auf eine zu erwartende Klage einzulassen oder selbst zu klagen nur nach fachkundiger rechtlicher Beratung.
Wesentlich ist dabei nicht nur, ob Sie den Forderungen des Unternehmens treffende rechtliche Einwände entgegenzusetzen haben, sondern vor allem auch, ob Sie die für Ihren Prozessstandpunkt notwendigen Beweise erbringen können.
Material
Die österreichische Justiz: Institutionen – Organe – Leistungen.
														Erhältlich beim Justizministerium.
																															
														    	www.justiz.gv.at/web2013/home/justiz~8ab4ac8322985dd501229ce2e2d80091.de.html
																				
Online-Rechner zur Berechnung des pfändungsfreien Existenzminimums.
														Hrsg. Schuldnerberatung. 
																															
														    	http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html
																				
Links
							Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
																								
													    		https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
														
							Gerichtsdatenbank des Justizministeriums, in der die für bestimmte Orte zuständigen Gerichte abgefragt werden können.
																								
													    		https://www.justiz.gv.at/home/gerichte/gerichtssuche~781.de.html
														
							Datenbank aller Mediatorinnen/Mediatoren. Informationen des Justizministeriums.
																								
													    		Mediator*innen (justiz.gv.at)
														
							Pfändungs-Rechner der staatlich anerkannten Schuldenberatung.
																								
													    		 Pfändungsrechner - Schuldenberatung 
														
							Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
																								
													    		www.ris.bka.gv.at
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
Kontakt
JUSTIZOMBUDSSTELLE – WIEN (für Wien, Niederösterreich und Burgenland)
																Justizpalast, Schmerlingplatz 11, 1016 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+43 800 800 440 11
																								
																			
																		
								justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/
																							
JUSTIZOMBUDSSTELLE – LINZ (für Oberösterreich und Salzburg)
																Gruberstraße 20, 4020 Linz
																																			
																	Telefon: 
								+43 800 800 440 13
																								
																			
																		
								justizombudsstelle.linz@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/
																							
JUSTIZOMBUDSSTELLE – INNSBRUCK (für Tirol und Vorarlberg)
																Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
																																			
																	Telefon: 
								+43 800 800 440 14
																								
																			
																		
								justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/
																							
JUSTIZOMBUDSSTELLE – GRAZ (für Steiermark und Kärnten)
																Marburger Kai 49, 8010 Graz
																																			
																	Telefon: 
								+43 800 800 440 12
																								
																			
																		
								justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/
																							
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