Anzeigen bei Verwaltungsbehörden
Verstößt ein Unternehmen gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie z.B. jene der Gewerbeordnung, sieht das Gesetz in vielen Fällen Verwaltungsstrafen oder andere Sanktionen – in schwerwiegenden Fällen auch den Entzug von Berechtigungen – vor. Die zuständigen Behörden führen zwar regelmäßige Kontrollen durch; von Verstößen können sie aber nur erfahren, wenn sich Betroffene melden.
Anzeigen bei der Behörde
Konkrete Verstöße sollten daher der zuständigen Behörde gemeldet werden, damit diese für die Einhaltung der zum Schutz der Konsument:innen bestehenden Vorschriften sorgen kann. Wesentlich ist dabei, dass möglichst genaue Angaben gemacht werden, wie etwa zum konkreten Firmenwortlaut bzw. dem Namen der handelnden Personen sowie dem genauen Zeitpunkt und Ort des Verstoßes.
Amtswegigkeit
Die Behörden sind verpflichtet, konkreten Anzeigen nachzugehen, anonyme Schreiben müssen aber nicht behandelt werden. Die meisten Verletzungen von Verwaltungsvorschriften werden in erster Instanz von den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat) behandelt.
Nähere Informationen über die zuständigen Behörden erhält man auf dem Portal oesterreichg.gv.at unter dem elektronischen Wegweiser durch die Ämter und Behörden in Österreich. Außerdem werden entsprechende Auskünfte auch bei den Bürgerservicestellen der Bundesministerien sowie der Länder gegeben.
Wenn Sie einen Verstoß melden, sind Sie dadurch nicht Partei in einem Verwaltungs(straf)verfahren. Sie erfahren also nicht, wie das Verfahren ausgegangen ist. Es kann allerdings sein, dass Ihre Aussage erforderlich ist und Sie daher im Verfahren als Zeug:in geladen werden.
Material
Informationen betreffend unerwünschte Werbung mittels elektronischer Post.
Erhältlich bei der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Dos & Don`ts in der Werbung dargestellt an praktischen Beispielen und Wort-Bild-Erklärungen.
Erhältlich beim Werberat Österreich.
www.werberat.at
Onlinewerbung als Falle für Kinder.
Erhältlich bei Saferinternet.
www.saferinternet.at/news-detail/online-werbung-als-falle-fuer-kinder/
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Links
Wegweiser zu österreichischen Behörden. Informationen des Portals oesterreich.gv.at.
oesterreich.gv.at - Behördensuche
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 531 20-0
www.bmb.gv.at
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, TOURISMUS
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 01 71100
www.bmwet.gv.at
BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, KLIMA- UND UMWELTSCHUTZ, REGIONEN UND WASSERSCHUTZ
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 01 71100
www.bmluk.gv.at
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Museumstraße 7, 1070 Wien
Telefon:
+43 1 521 52-0
www.bmj.gv.at