Storno
Grundsätzlich kann ein Unternehmen auf Einhaltung eines abgeschlossenen Vertrages bestehen und muss die Stornierung einer verbindlichen Bestellung nicht akzeptieren. Meist ist aber der Vertragsausstieg gegen Zahlung einer „Stornogebühr" möglich.
Unter „Storno" bzw. „Stornierung" wird in der Regel das Rückgängigmachen eines Vertrages verstanden, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Stornogebühren sind also eine Art Strafzahlung, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird. Oft werden Stornogebühren in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Insbesondere für Pauschalreisen und Beherbergungsverträge gibt es branchenübliche Stornoregelungen. Überhöhte Stornogebühren, die deutlich über den Schaden hinausgehen, der dem Unternehmen durch die Vertragsauflösung entsteht, können vom Gericht gemäßigt werden.
Lassen Sie sich nicht zu einer kostenpflichtigen Stornierung drängen, wenn Sie zu einem kostenlosen Rücktritt - zum Beispiel wegen Verzugs des Unternehmens - berechtigt sind. In diesem Fall brauchen Sie keine Stornogebühren bezahlen.
Material
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsument | Arbeiterkammer
																				
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Rücktritt beim Auswärtsgeschäft.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Rücktritt im Fernabsatz.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Links
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Sicher im Internet. Präventionstipps und Opferhilfe vom Bundeskriminalamt.
																								
													    		https://www.bundeskriminalamt.at/202/start.aspx
														
							Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
																								
													    		https://www.watchlist-internet.at/
														
							Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
																								
													    		www.saferinternet.at
														
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