Auswärtsgeschäft (vormals Haustürgeschäft)
Nicht jeder Vertrag kommt erst nach reiflicher Überlegung zustande. Manchmal wird man auch einfach überrumpelt, z.B. wenn Vertreterinnen oder Vertreter von Firmen unangemeldet an der Haustüre klingeln oder Spendenorganisationen auf der Straße nach neuen Mitgliedern suchen.
Auswärtsgeschäfte sind oft Musterfälle aufdringlicher Geschäftspraktiken und unterliegen gewissen Beschränkungen.
Vertreterinnen/Vertreter dürfen beim Aufsuchen von Privatpersonen an der Haustüre nicht den Eindruck erwecken, dass das Entgelt gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken zukommt.
Für bestimmte Waren wie z.B. Schmuck, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel, ist der Verkauf im Weg des Auswärtsgeschäfts verboten.
Vertreterinnen/Vertreter dürfen sonstige Waren auch nur innerhalb ihres Standortbezirkes durch unaufgefordertes Aufsuchen von Privatpersonen vertreiben.
Die wirksamste Hilfe für die betroffenen Konsumentinnen/Konsumenten ist das Rücktrittsrecht, mit dem die meisten Verträge, die an der Haustür oder sonst außerhalb der üblichen Geschäftsräumlichkeiten eines Unternehmens zustande gekommen sind, wieder rückgängig gemacht werden können.
Material
Rücktritt beim Auswärtsgeschäft.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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MUSTERBRIEFE: Rücktritt und Kündigung.
														AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
																															
														    	Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
																				
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsument | Arbeiterkammer
																				
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Links
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
Kontakt
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																    	www.vki.at
																							
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																    	www.arbeiterkammer.at
																																			
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								office@verbraucherschlichtung.at 
																																			
																    	http://www.verbraucherschlichtung.at
																							
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
																Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+43 1 588 77 81
																																											
																    	Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
																																			
																    	 Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.