Vertragserfüllung
Die Festlegung der näheren Umstände der Vertragserfüllung, insbesondere Ort und Zeit, ist ein wichtiger Bestandteil des Vertrages. Wurde kein konkreter Zeitpunkt für die Leistungserbringung vereinbart, so kann sie nach dem Gesetz „ohne unnötigen Aufschub" gefordert werden.
Nähere Umstände der Vertragserfüllung
Für Verträge über Waren, die ab dem 13.6.2014 geschlossen werden, stellt das Gesetz noch klar, dass mangels Vereinbarung nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss bereitzustellen bzw. zu liefern ist. 
Wurde keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart, so kann das Unternehmen sofortige Bezahlung verlangen. Auch für den Ort der Vertragserfüllung ist der konkrete Vertragsinhalt maßgeblich. Bleiben Unklarheiten, so ist Erfüllungsort für die Leistung des Unternehmens dessen Niederlassung. Auch die Bezahlung hat dort zu erfolgen oder das Geld ist dorthin zu überweisen. 
Keine oder mangelhafte Vertragserfüllung
Wird der Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, kann die andere Vertragspartei Gewährleistungsansprüche, Verzugsfolgen bis hin zum Rücktritt und möglicherweise auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Überprüfen Sie bei Vertragsabschluss, ob die Bestimmungen über Ort und Zeitpunkt der Vertragserfüllung ausreichend konkret sind und Ihren Wünschen entsprechen. Statt Formulierungen wie „Lieferung ab der 40. Kalenderwoche" sollte es zum Beispiel heißen „in der 40. Kalenderwoche". Auch für Teilleistungen (An- oder Teilzahlungen, Teillieferungen, etc.) sollten klare Termine festgelegt werden, um Unklarheiten zu vermeiden.
Material
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsument | Arbeiterkammer
																				
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Rücktritt beim Auswärtsgeschäft.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
																								Download
								
																					
Rücktritt im Fernabsatz.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
																								Download
								
																					
Links
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
																								
													    		https://www.watchlist-internet.at/
														
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