Benützungsregelungen
Benützungsregelungen betreffen die Nutzung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft wie z.B. Waschküche, Sauna, Schwimmbad, etc. Als Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung muss die Benützungsregelung von den Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümern einstimmig und schriftlich getroffen werden.
Kommt kein Beschluss zustande, kann eine gerichtliche Regelung über die Benützungsregeln verlangt werden. Solange keine Gerichtsentscheidung vorliegt, können zwei Drittel der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer eine vorläufige Benützungsregelung beschließen.
Eine Benützungsregelung kann im Grundbuch eingetragen werden. Sie wirkt auch bei Personen, die die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt kaufen. Allerdings kann von jeder Wohnungseigentümerin/jedem Wohnungseigentümer die gerichtliche Abänderung der bestehenden Benützungsregelung aus wichtigen Gründen verlangt werden.
Erkundigen Sie sich beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung auch nach den bestehenden Benützungsregelungen. In der Praxis werden solche Regelungen bereits bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum getroffen. Sie können später kaum mehr Änderungen durchsetzen.
Material
Wohnen im Eigentum.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
Kauf einer Eigentumswohnung.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
VKI Ratgeber: Wohnen im Eigentum
														Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 25,-.
																															
														    	Buch: Wohnen im Eigentum | KONSUMENT.AT
																				
VKI Ratgeber: Hausverwaltung im Eigentum
														Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 25,-.
																															
														    	Buch: Hausverwaltung im Eigentum (konsument.at)
																				
Links
							Aufwendungen von Wohnungseigentümer:innen. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
																								
													    		Laufende Aufwendungen des Wohnungseigentümers (oesterreich.gv.at)
														
							Informationen zu Eigentumswohnungen von der Arbeiterkammer.
																								
													    		Eigentum | Arbeiterkammer
														
							Grundstück und Wohnen im Eigentum. Infos der Arbeiterkammer und der Kammer für Architektenbüros und Ingenieurkonsulenten.
																								
													    		www.meingrundstueck.at
														
							Grundbucheinsicht und Grundbuchabfrage. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
																								
													    		https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600220.html#EinsichtGericht
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
							Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
																								
													    		https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
														
Kontakt
BUNDESARBEITSKAMMER
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																	Telefon: 
								+43 1 50165-0
																																											
																    	www.arbeiterkammer.at
																																			
																    	Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
															
JUSTIZOMBUDSSTELLE – GRAZ (für Steiermark und Kärnten)
																Marburger Kai 49, 8010 Graz
																																			
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								justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at 
																																			
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JUSTIZOMBUDSSTELLE – INNSBRUCK (für Tirol und Vorarlberg)
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								justizombudsstelle.innsbruck@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/
																							
JUSTIZOMBUDSSTELLE – LINZ (für Oberösterreich und Salzburg)
																Gruberstraße 20, 4020 Linz
																																			
																	Telefon: 
								+43 800 800 440 13
																								
																			
																		
								justizombudsstelle.linz@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/
																							
JUSTIZOMBUDSSTELLE – WIEN (für Wien, Niederösterreich und Burgenland)
																Justizpalast, Schmerlingplatz 11, 1016 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+43 800 800 440 11
																								
																			
																		
								justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at 
																																			
																    	https://www.bmj.gv.at/