Bauträgervertrag
Wer eine Wohnung kaufen will, die erst errichtet wird, muss meist hohe Vorauszahlungen an den Bauträger leisten. Das Bauträgervertragsgesetz schützt die Käuferinnen/Käufer vor dem Verlust dieser Vorauszahlungen, falls das Bauunternehmen insolvent wird.
Absicherung der geleisteten Zahlungen
Bauträger, die vor der Fertigstellung einer Wohnung Zahlungen von mehr als 150 Euro pro m2 verlangen, müssen Käuferinnen/ Käufer umfassend über den vorgesehenen Vertragsinhalt informieren. Sie sollen auch für eine Absicherung der geleisteten Zahlungen sorgen. Das kann
- z.B. durch eine Bankgarantie
 - oder eine Versicherung erfolgen.
 - Aber auch eine ausreichende grundbücherliche Sicherstellung ist möglich. Sie ist verbunden mit einer Zahlung nach Ratenplan, bei der die Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen. Bei dieser besonders häufigen Sicherungsmethode ist auch ein Treuhänderunternehmen zu bestellen. Dort wird das Geld hinterlegt. Er oder sie muss auch Käuferinnen/Käufer über die wesentlichen Vertragspunkte in rechtlicher Hinsicht belehren.
 
Rücktritt unter bestimmten Umständen möglich
Bauträgerverträge (Vor-Anwartschafts- oder Kaufverträge) sind Vereinbarungen über den Kauf von Eigentum oder über ein Mietrecht an Wohnungen oder Gebäuden, die erst errichtet oder saniert werden. Solche Verträge sind schriftlich zu errichten und müssen einen bestimmten Mindestinhalt (z.B. genaue Pläne und Baubeschreibungen des Projekts, Angaben zur Ausstattung, spätester Übergabetermin, Preis) aufweisen.
Käuferinnen/Käufer können vom Bauträgervertrag kostenlos zurücktreten, wenn sie nicht mindestens eine Woche vor dem Vertragsabschluss schriftlich über den genauen Vertragsinhalt und über die Absicherung der Vorauszahlungen informiert wurden. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.
Ein Rücktritt ist auch möglich, wenn eine Wohnbauförderung nicht gewährt wird, die im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall können die KäuferInnen innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt zurücktreten, zu dem sie vom Ausbleiben der Wohnbauförderung informiert wurden.
Ein Bauträger muss Ihnen bei einer Eigentumswohnung, die neu errichtet wird, einen Haftrücklass von mindestens zwei Prozent des Kaufpreises für einen Zeitraum von drei Jahren gewähren. Unter Haftrücklass versteht man einen bestimmten Betrag, den die Käuferin/der Käufer einbehalten kann. Er dient zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche der Käuferinnen/der Käufer. Der Haftrücklass kann auch in Form einer Garantie oder Versicherung festgelegt werden.
Material
Bauen mit Netz – Absicherung von Kundengeldern.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Die erste eigene Wohnung.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
Mietrecht für Mieter.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
Wohnrecht für Mieter von Genossenschaftswohnungen.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
MUSTERBRIEF: Reklamation eines (Bau)-Mangels.
														Hrsg. Arbeiterkammer Wien.
																															
														    	
																															
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MUSTERBRIEFE: Rücktritt und Kündigung.
														AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
																															
														    	Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
																				
Links
							Was bei einem Wohnungskauf zu beachten ist. Informationen der Arbeiterkammer.
																								
													    		Bauen & Wohnen | Arbeiterkammer
														
							Grundstück und Wohnen im Eigentum. Infos der Arbeiterkammer und der Kammer für Architektenbüros und Ingenieurkonsulenten.
																								
													    		www.meingrundstueck.at
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Förderungen und Finanzierungen von Wohnräumen in den Bundesländern Österreichs. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
																								
													    		 Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern 
														
							Auf dieser Website des Justizministeriums werden alle Edikte der Justiz kundgemacht, vor allem Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren und gerichtliche Versteigerungen.
																								
													    		www.edikte.justiz.gv.at
														
							Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
																								
													    		https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
														
Kontakt
BUNDESARBEITSKAMMER
																Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
																																			
																	Telefon: 
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																    	www.arbeiterkammer.at
																																			
																    	Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
															
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
																Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
																																			
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								office@verbraucherschlichtung.at 
																																			
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MIETERINNEN - INITIATIVE
																Schüttaustraße 1-39, 1220 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+43 1 319 44 86
																								
																			
																		
								office@mieterinnen.org 
																																			
																    	www.mieterinnen.org
																																			
																    	Der Verein bietet eine kostenlose telefonische Beratung: Montag und Mittwoch von 15.00 - 18.00 Uhr. 
															
MIETER-INTERESSENS-GEMEINSCHAFT ÖSTERREICHS – WIEN
																Antonsplatz 22, 1100 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+43 1 602 25 31
																																											
																    	http://mig.at/pages/leistungen.php
																																			
																    	
Beratung von Mitgliedern nach telefonischer Vereinbarung.
MIETERSCHUTZVERBAND ÖSTERREICHS – WIEN
																Praterstraße 25, 1020 Wien und  Döblergasse 2, 1070 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+431 523 23 15
																								
																			
																		
								office@mieterschutzwien.at 
																																			
																    	https://www.mieterschutzwien.at/
																																			
																    	
Beratung von Mitgliedern nach telefonischer Vereinbarung.
MIETERVEREINIGUNG ÖSTERREICHS – WIEN
																Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
																																			
																	Telefon: 
								+43 50 195-3000
																								
																			
																		
								zentrale@mietervereinigung.at 
																																			
																    	www.mietervereinigung.at
																																			
																    	
Beratung von Mitgliedern nach telefonischer Vereinbarung.
ÖSTERREICHISCHER MIETER- UND WOHNUNGSEIGENTÜMERBUND – LANDESGRUPPE WIEN
																Lichtenfelsgasse7/1, 1010 Wien
																																			
																	Telefon: 
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								service@mieterbund.at 
																																			
																    	wien.mieterbund.at