Instandhaltung von Mietobjekten
Vermieterinnen/Vermieter von Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz zur Gänze oder das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gilt, haben die Pflicht für die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses im ortsüblichen Standard aufzukommen.
Zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehören z.B. das Stiegenhaus, die Fassade, die Außenfenster, Steig- und Entsorgungsleitungen und das Dach. Auch Gemeinschaftsanlagen wie eine Waschküche oder ein Aufzug müssen von den Vermieterinnen/Vermietern erhalten werden.
Für Arbeiten in den einzelnen Wohnungen sind die Vermieterinnen/Vermieter nur zuständig, wenn es sich um ernste Schäden des Hauses handelt oder wenn erhebliche Gesundheitsgefährdung besteht. Bei Wohnungen, für welche das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gilt, sind Vermieterinnen/Vermieter auch für die Erhaltung der Einrichtungen, Ausstattungen und mitvermieteten Einrichtungsgegenständen der Wohnung zuständig.
Thermen und Wärmebereitungsgeräte
Vermieterinnen/Vermieter sind auch für die Erhaltung der Wärmebereitungsgeräte in der Wohnung (z.B. Heiztherme, Warmwasserboiler, Elektro- und Ölöfen) zuständig. Kosten für den Austausch oder die Reparatur müssen sie übernehmen. Dies gilt nur für Wärmebereitungsgeräte, die von ihnen zur Verfügung gestellt wurden. Keine diesbezügliche Erhaltungspflicht trifft sie bei Wohnungen in Häusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen, sofern der Mietvertrag nach dem 31. März 1991 abgeschlossen wurde.
Bei Mietwohnungen, auf welche das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Anwendung findet, sind Vermieterinnen/Vermieter ab dem 1.1.2016 grundsätzlich für Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung zuständig. Davon ausgenommen sind Bagatellreparaturen (z.B. Austausch Brausekopf). 
Die Wartung ist Aufgabe der Mieterinnen/Mieter. Dazu gehören Maßnahmen, die darauf abzielen den funktionsfähigen Zustand von insbesondere die in der Wohnung befindlichen Geräten und Leitungsanlagen aufrechtzuerhalten (z.B. regelmäßiges Service, Reinigungs-und Überprüfungsarbeiten).
Veränderungen im Mietobjekt
Veränderungen in der Wohnung, sofern sie nur geringfügig sind (z.B. Verfliesen, Ausmalen etc.), können von Mieterinnen/Mietern auch ohne Zustimmung durchgeführt werden.Wesentliche Veränderungen, z.B. der Entfernung von Wänden innerhalb der Wohnung, dürfen nur vorgenommen werden, wenn die Vermieterin/der Vermieter und eventuell auch die Baubehörde zustimmen. In gewissen Fällen kann die mangelnde Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters durch eine Entscheidung des Gerichts bzw. der Schlichtungsstelle ersetzt werden.
Die Vermieterin/der Vermieter muss Ihnen die Wohnung in brauchbarem Zustand übergeben. Wird die Wohnung ganz oder teilweise unbrauchbar, etwa weil auf Grund von Leitungsschäden die Gas- oder Wasserversorgung ausfällt, so haben Sie Anspruch auf Mietzinsminderung.
Material
Mietrecht für Mieter.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
MUSTERBRIEF: Mietzinsminderung.
														Sie haben ein Recht auf Mietzinsreduktion, wenn Ihre Wohnung nicht mehr so, wie im Mietvertrag vereinbart, bewohnbar ist.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Ihr Recht die Miete zu reduzieren | Arbeiterkammer
																				
Betriebskosten - Mehr Durchblick bei Mietwohnungen.
														Erhältlich bei de Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
Links
							Informationen rund um den Mietvertrag der Arbeiterkammer.
																								
													    		Mietvertrag | Arbeiterkammer
														
							Ihr Recht die Miete zu reduzieren. Informationen und Musterbrief der Arbeiterkammer.
																								
													    		https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Recht_die_Miete_zu_reduzieren.html
														
FILM: Ich will die Wohnung doch nicht! Die Arbeiterkammer informiert zum Rücktritt vom Mietangebot.
Rücktritt vom Mietanbot | Arbeiterkammer Wien
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Mieterschutzverband Österreich: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
																								
													    		https://www.mieterschutzverband.at/kontakt-mieterschutz-verband-oesterreich/
														
							Mietervereinigung Österreich: Hier finden Sie alle Standort österreichweit.
																								
													    		https://mietervereinigung.at/763/Kontakt-Impressum
														
							Mieter-Interessens-Gemeinschaft-Österreich: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
																								
													    		 Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs – Beraten | Helfen | Schützen 
														
							Gesund Wohnen: Tipps zur Vermeidung von nachteilig gesundheitlichen Einflüssen wie Lärm, Schimmel, Elektrosmog. Informationen der Stadt Wien.
																								
													    		www.wien.gv.at/wohnen/gesund-wohnen/
														
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