Mahnung
Ein Mahnschreiben (Zahlungserinnerung) ist in der Regel der erste Schritt, der gesetzt wird, wenn man eine Rechnung nicht pünktlich begleicht. Dafür fallen meistens Kosten an, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen sind.
Die Fälligkeit einer Geldforderung, also der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung erfolgen muss, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
Ist gar nichts oder nichts Gegenteiliges vereinbart, muss die Ware bezahlt werden, sobald der Preis dafür feststeht und das Unternehmen die Leistung ordnungsgemäß erbracht hat.
Für nicht zeitgerechte Zahlungen fallen Verzugszinsen an. Diese betragen - sofern nichts anderes vereinbart wurde - 4% pro Jahr. Häufig werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmen auch Mahnspesen vereinbart, die bei Zahlungsverzug anfallen sollen. Sind sie nicht unangemessen hoch, müssen sie von den Schuldner:innen bezahlt werden.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Sie ein- oder mehrmals gemahnt werden müssen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn Sie in Zahlungsverzug sind, können Sie auch sofort gerichtlich (z.B. durch einen Zahlungsbefehl) in Anspruch genommen werden.
Material
Privatkonkurs - Weg zur Entschuldung
														Hrsg. Sozialministerium
																																						
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Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs
														Hrsg. Sozialministerium
																																						
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Schulden-Wörter-Buch.
Ein Nachschlagewerk mit 70 Fachbegriffen zu Überschuldung und Privatkonkurs sowie mit den wichtigsten Verfahrensabläufen in Leichter Sprache und barrierefrei. Hrsg. ASB Schuldnerberatungen GmbH.
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Informationen zum Basiskonto
Das Basiskonto - Ein Konto für Sie_deutsch
														Ausführliche Informationen in einer Broschüre. Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsument | Arbeiterkammer
																				
Links
							Umschuldung: So schulden Sie am besten um. Informationen der Arbeiterkammer.
																								
													    		Umschuldung | Arbeiterkammer
														
							Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
																								
													    		www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
														
							Probleme mit Inkassobüros. Informationen der Arbeiterkammer.
																								
													    		Skonto | Arbeiterkammer
														
							Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
																								
													    		 Schuldenberatung - Schuldenberatung 
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
																								
													    		https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
														
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