Versicherte Gegenstände der Haushaltsversicherung
Die Sachversicherung in der Haushaltsversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen des Wohnungsinhalts ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchsdiebstahl beschädigt werden oder abhandenkommen. Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört die Wohnungseinrichtung und alles, was üblicherweise dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dient.
Geschützt sind nicht nur jene Gegenstände, die im Eigentum des:der Versicherten stehen, sondern auch solche von Eheleuten, Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben oder von Gästen, die unentgeltlich beherbergt werden. Üblicherweise sind auch Gegenstände im Keller oder auf dem Dachboden mitversichert.
Auch Glasbruch kann mitversichert werden. Sofern keine Gebäudeversicherung besteht, sind auch Mauern, Tapeten, Verfliesungen, Fenster, Türen, Böden, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Armaturen und Klosetts von der Versicherung erfasst.
Summenversicherung oder Pauschalversicherung
Der Betrag, bis zu dem der Haushalt versichert werden soll (Versicherungssumme), kann auf zwei Arten festgestellt werden: Entweder wird der Wert des Wohnungsinventars genau festgestellt (Summenversicherung) oder der versicherte Betrag wird pauschal nach der Wohnungsgröße und der Einordnung in eine von mehreren vorgegebenen Ausstattungskategorien festgesetzt. In der Praxis erfolgt meist eine pauschale Festsetzung der Versicherungssumme.
Material
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VKI Ratgeber: Gut versichert - Das Konsument-Versicherungsbuch
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														AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
																															
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Links
							Unterversicherung - Versicherungssumme anpassen. Informationen des VKI.
																								
													    		Unterversicherung - Versicherungssumme anpassen | KONSUMENT.AT
														
							Versicherung: Vertragsabschluss, Versicherungsarten, Ertrag oder Versicherungsleistung. Informationen der Finanzmarktaufsicht.
																								
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							Das Online-Tool „Versicherung kündigen“ der Arbeiterkammer zeigt, wie Sie Versicherungsverträge kündigen können – von der Ablebensversicherung bis zum Zukunftsvorsorgevertrag.
																								
													    		Online- Tool „Versicherung kündigen“ | Arbeiterkammer
														
							Informationen zur Versicherungsvermittlung des BMWET
																								
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							Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
																								
													    		www.durchblicker.at
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
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