Fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen
Besondere Formen der Er- und Ablebensversicherung sind die fondsgebundenen und die indexgebundenen Lebensversicherungen. Sie sind dadurch charakterisiert, dass nicht in einen Deckungsstock veranlagt wird, so dass üblicherweise weder eine Garantieverzinsung noch eine Kapitalgarantie besteht.
Das bedeutet, dass man möglicherweise weniger heraus bekommt als man einbezahlt hat. Allerdings kann man Kapitalgarantien vereinbaren, wodurch jedoch der mögliche Ertrag geschmälert wird.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz mit einer Kapitalanlage verbunden. Jene Teile der Prämie, die nicht dem Ablebensschutz dienen und auch nicht als Verwaltungs-, Abschlusskosten oder Steuern abgezogen werden (Sparanteile), werden in einen Investmentfonds veranlagt. Auf diese Weise sind höhere Erträge möglich als bei der klassischen Lebensversicherung. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei einer ungünstigen Entwicklung der Aktien- oder Anleihemärkte auch Kapitalverluste eintreten. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann zwischen verschiedenen Fonds mit unterschiedlichem Risiko gewählt werden. Es ist auch möglich, den Fonds während der Laufzeit des Vertrags zu wechseln.
Die indexgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Index bzw. Bezugswerts gebunden ist. Die Gewinnbeteiligung der Sparanteile ist dabei an die Kursentwicklung von Aktienindices gekoppelt. Wie die fondsgebundene Lebensversicherung wird auch die indexgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, um eine höhere Rendite zu erzielen.
Die Höhe der Leistung von fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen hängt von der Wertentwicklung der Kapitalanlage ab, weshalb Sie das Risiko von beträchtlichen Kapitalverlusten nicht unterschätzen sollten! Solche Lebensversicherungen sind für Anlegerinnen/Anleger, die eine sichere Vorsorge wollen, nicht geeignet.
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