Was Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten sollen
Für alle Rechtsschutzversicherungen gilt, dass sich die Höhe der Kostenübernahme (Deckung) durch das Versicherungsunternehmen nach der jeweils vereinbarten Versicherungssumme richtet. Wer rechtsschutzversichert ist, hat bei Anwält:innen grundsätzlich freie Wahl.
Deckung nur bis zur Höhe der Versicherungssumme
Kosten, die für das Rechtsanwaltsbüro, das Gericht, Zeug:innen und Sachverständige entstehen, werden ebenso wie die gegnerischen Prozesskosten im Fall des Prozessverlusts maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen.
In bestimmten Fällen werden von der Rechtsschutzversicherung gar keine Leistungen erbracht. So sind etwa aussichtslose Prozesse vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch dann, wenn Lenker:innen eines Fahrzeuges keinen Führerschein besaßen, alkoholisiert waren, eine Alkoholprobe verweigerten oder Fahrerflucht begingen, werden die anfallenden Kosten nicht gedeckt.
Rechtzeitig versichern
In der Rechtsschutzversicherung sind Wartefristen üblich. Dies bedeutet, dass nur für jene Schadensfälle Versicherungsschutz gewährt wird, die sich nach einer bestimmten Zeit nach Versicherungsbeginn ereignen. Damit soll verhindert werden, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn schon absehbar ist, dass es zu einem rechtlichen Verfahren kommen wird. Im Vertragsrechtsschutz beträgt die Wartezeit z.B. drei Monate.
Freie Anwaltswahl und Mitversicherungen
Wer rechtsschutzversichert ist, hat bei Anwält:innen grundsätzlich freie Wahl. Einschränkungen gibt es aber dahingehend, dass die Versicherung jedenfalls nur die Kosten für Anwält:innen übernimmt, die im zuständigen Gerichtssprengel ansässig sind.
Versichert sind neben den Versicherungsnehmer:innen auch mitversicherte Personen wie Eheleute, Lebensgefährt:innen, minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung, meist bis zum 27. Lebensjahr. Es können auch Eltern und Schwiegereltern, Enkelkinder und pflegebedürftige Personen mitversichert sein. Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind die Eigentümer:innen des Fahrzeugs, die Halter:innen, berechtigte Lenker:innen, Zulassungsbesitzer:innen und berechtigte Insass:innen mitversichert.
Wollen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragen, kann auch diese/dieser bei der Rechtschutzversicherung anfragen, ob für ein bestimmtes Verfahren Versicherungsdeckung besteht. Klären Sie in diesem Fall jedenfalls bereits im Vorfeld ab, ob und wenn ja welche Kosten für die anwaltliche Tätigkeit bis zum Einlangen der Deckungszusage oder Deckungsablehnung anfallen werden.
In der Regel sind die Kosten der Rechtsschutzversicherungen mit den Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) gedeckelt. Es gibt jedoch unterschiedliche Entlohnungsmöglichkeiten von Rechtsanwält:innen (Pauschal, RATG, Stundensatz). Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und diese die Deckung ausgesprochen haben, sollten Sie zur Vermeidung eigener Kosten keine Stundensatzvereinbarung mit dem/der Rechtsanwält:in abschließen, da derartige Mehrkosten in der Regel vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind.
Material
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Links
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							Rechtsanwaltskammer: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
																								
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													    		www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/rechtswoerterbuch/
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
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