Wettbewerb
Ein funktionierender Wettbewerb ist für Konsumentinnen/Konsumenten von Vorteil. In der Regel führt er zu niedrigeren Preisen, zu mehr Auswahl oder auch zu einer Verbesserung der Qualität. Um zu verhindern, dass der Wettbewerb eingeschränkt, verfälscht oder ausgeschlossen wird, sieht das Kartellgesetz vor, dass Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen keine Preisabsprachen vereinbaren dürfen.
Tun sie es doch, kann das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde oder des Bundeskartellanwalts hohe Geldbußen verhängen. Beispiele für unzulässige Kartelle sind etwa branchenweit abgesprochene Zinssatzänderungen im Bankwesen, wie sie in Österreich vor dem EU-Beitritt vorgekommen sind, abgestimmte Preislisten von Fahrschulbetrieben oder Preisabsprachen zwischen Supermarktketten und ihren Lieferanten
Als Konsumentin/Konsument können Sie nicht als Klägerin/Kläger vor dem Kartellgericht auftreten. Wenn Sie einen konkreten Verdacht z.B. für das Vorliegen von Absprachen zwischen Unternehmen haben, können Sie Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde einbringen
Da die Bundesarbeitskammer im Kartellverfahren antragsberechtigt ist, sollten Sie auch Kontakt mit Ihrer Arbeiterkammer aufnehmen, wenn Sie mit einem Kartell konfrontiert sind.
Material
Dos & Don`ts in der Werbung dargestellt an praktischen Beispielen und Wort-Bild-Erklärungen.
														Erhältlich beim Werberat Österreich.
																															
														    	www.werberat.at
																				
Ethik-Kodex - Das Selbstbeschränkungssystem in Österreich.
														Erhältlich beim Werberat Österreich.
																															
														    	www.werberat.at/show_4267.aspx
																				
Vorsicht Schnäppchen - zum Kaufen verführt.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Konsument | Arbeiterkammer
																				
Onlinewerbung als Falle für Kinder.
														Erhältlich bei Saferinternet.
																															
														    	www.saferinternet.at/news-detail/online-werbung-als-falle-fuer-kinder/
																				
Informationen betreffend unerwünschte Werbung mittels elektronischer Post.
														Erhältlich bei der RTR GmbH.
																															
														    	www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
																				
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
														Hrsg. Sozialministerium.
																															
														    	
																															
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Links
							Aktuelle Liste zu Beschwerdefällen beim Werberat Österreich.
																								
													    		 Aktuelle Beschwerden und Entscheidungen | Österreichischer Werberat 
														
							Entscheidungen der Bundeswettbewerbsbehörde iZ mit Kartellen und Marktmachtmissbrauch.
																								
													    		www.bwb.gv.at/kartelle_marktmachtmissbrauch/entscheidungen/
														
							Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
																								
													    		Beratung | VKI
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
																								
													    		Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
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